Verpackungen
Mit der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde 1991 erstmals in einem breiten Produktbereich das Prinzip der Produktverantwortung zur Anwendung gebracht. Die VerpackV wurde mehrfach novelliert.
Seit 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz
An dem Grundprinzip hat sich nichts geändert: Wer mit Waren befüllte Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich an den Entsorgungskosten beteiligen.
Hierzu sind die Erstinverkehrbringer verpflichtet, ihre Verpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren. Die dualen Systeme ihrerseits organisieren die haushaltsnahe Erfassung und die Verwertung der gebrauchten Verpackungen.
Aktuell sind im Saarland 11 duale Systeme zugelassen.
Im Saarland zugelassene duale Systeme (Stand: Mai 2022)
Altera System GmbH
Horst-Henning-Platz 1
51373 Leverkusen
BellandVision GmbH
Bahnhofstraße 9
91257 Pegnitz
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
Frankfurter Straße 720 - 726
51145 Köln-Porz-Eil
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Waltherstraße 49 - 51
51069 Köln
Interseroh+ GmbH
Stollwerckstraße 9a
51149 Köln
Landbell AG für Rückhol-Systeme
Rheinstraße 4K - 4L
55116 Mainz
NOVENTIZ Dual GmbH
Dürener Straße 350
50935 Köln
PreZero Dual GmbH
Stiftsstraße 1
74172 Neckarsulm
Reclay Systems GmbH
Austraße 34
35745 Herborn
Recycling Dual GmbH
Willicher Damm 143
41066 Mönchengladbach
Veolia Umweltservice Dual GmbH
Hammerbrookstraße 69
20097 Hamburg
Zentek GmbH & Co. KG
Ettore-Bugatti-Str. 6 - 14
51149 Köln
Dass die Verantwortlichen ihren Pflichten nachkommen, überwacht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), bei der sich die Erstinverkehrbringer registrieren müssen. Die Zentrale Stelle übernimmt darüber hinaus eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben.
Alle Informationen rund um das VerpackG, die Registrierung und die sonstigen Pflichten finden Sie unter Verpackungsregister
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Rücknahme von Verpackungen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.