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Verpackungen

Mit der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde 1991 erstmals in einem breiten Produktbereich das Prinzip der Produktverantwortung zur Anwendung gebracht. Die VerpackV wurde mehrfach novelliert.

Seit 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz

An dem Grundprinzip hat sich nichts geändert: Wer mit Waren befüllte Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich an den Entsorgungskosten beteiligen.

Hierzu sind die Erstinverkehrbringer verpflichtet, ihre Verpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren. Die dualen Systeme ihrerseits organisieren die haushaltsnahe Erfassung und die Verwertung der gebrauchten Verpackungen.

Aktuell sind im Saarland 11 duale Systeme zugelassen.

Im Saarland zugelassene duale Systeme              (Stand: Mai 2022)

Altera System GmbH

Horst-Henning-Platz 1

51373 Leverkusen

BellandVision GmbH

Bahnhofstraße 9

91257 Pegnitz

 

Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH

Frankfurter Straße 720 - 726

51145 Köln-Porz-Eil

 

EKO-PUNKT GmbH & Co. KG

Waltherstraße 49 - 51

51069 Köln

Interseroh+ GmbH

Stollwerckstraße 9a

51149 Köln

 

Landbell AG für Rückhol-Systeme

Rheinstraße 4K - 4L

55116 Mainz

 

NOVENTIZ Dual GmbH

Dürener Straße 350

50935 Köln

 

PreZero Dual GmbH

Stiftsstraße 1

74172 Neckarsulm

 

Reclay Systems GmbH

Austraße 34

35745 Herborn

 

Recycling Dual GmbH

Willicher Damm 143

41066 Mönchengladbach

Veolia Umweltservice Dual GmbH

Hammerbrookstraße 69

20097 Hamburg

 

Zentek GmbH & Co. KG

Ettore-Bugatti-Str. 6 - 14

51149 Köln

Dass die Verantwortlichen ihren Pflichten nachkommen, überwacht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), bei der sich die Erstinverkehrbringer registrieren müssen. Die Zentrale Stelle übernimmt darüber hinaus eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben.

Alle Informationen rund um das VerpackG, die Registrierung und die sonstigen Pflichten finden Sie unter Verpackungsregister

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Rücknahme von Verpackungen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.