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Elektro- und Elektronikgeräte

Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten können die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Beitrag zur Wiederverwendung gebrauchter Geräte, zu einem hochwertigen Recycling sowie zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt leisten.

Elektroaltgeräte enthalten wichtige Ressourcen wie Metalle und andere Wertstoffe, die mittels eines hochwertigen Recyclings wiederverwertet werden können. Oft sind darin jedoch auch Schadstoffe enthalten, welche bei nicht fachgerechter Entsorgung Mensch und Umwelt gefährden können. Daher werden Elektroaltgeräte getrennt gesammelt.

Die rechtliche Grundlage ist in Deutschland das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Dieses wurde auf der Basis der EU-weit gültigen Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie von 2012, der sog. WEEE-Richtlinie, erlassen.


Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll!

Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten verpflichtet, einen der im Folgenden beschriebenen Wege der getrennten Sammlung zu nutzen. Andere Entsorgungswege, z.B. über sog. Schrottsammler vor Ort, sind nicht zulässig.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorger (örE) betreiben Sammelstellen an denen Elektroaltgeräte aus privaten Haushaltungen kostenlos zurückgenommen werden. Im Saarland geschieht dies an 28 Sammelstellen (siehe unten) bzw. Wertstoffhöfen der Kommunen (siehe externe Links unten). Daneben können die Hersteller freiwillig zusätzliche eigene Rücknahmesysteme installieren.



Seit dem 25. Juli 2016 sind auch Händler bzw. Vertreiber ab einer Mindestverkaufsfläche von 400 Quadratmetern beim Neukauf eines Elektrogerätes der gleichen Art dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenfrei zurückzunehmen. Kleingeräte (keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) müssen die großen Vertreiber ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes ebenso kostenfrei zurücknehmen, sofern diese in haushaltsüblichen Mengen angeliefert werden. Diese Regelungen gelten auch für den Online-Versandhandel, der geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten hat. Eine Liste der (im Saarland) zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichteten Händler ist im Bereich des Internetauftritts der Stiftung Elektro-Altergeräte-Register veröffentlicht.

Insbesondere ist bei der Anlieferung von Elektro-Altgeräten darauf zu achten, dass diese unverändert, d.h. ohne die Entfernung einzelner Bauteile, entsorgt werden. Aus Sicherheitsgründen sind Batterien, die nicht vom Gerät umschlossen sind (z.B. externer Akku bei Bohrmaschinen) bereits vor der Abgabe vom Elektroaltgerät zu trennen und einer regulären Batteriesammlung (auf der Sammelstelle) zuzuführen.

Vorsicht beim Umgang mit Lithium-Batterien!

Die Verwendung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Man findet sie z.B. in Notebooks, Laptops, Smartphones, Kameras, in Spielzeug, Werkzeugen, Haushalts- und Gartengeräten sowie in E-Bikes.
Zwar sind lithiumhaltige Batterien und Akkus bei ordnungsgemäßem Umgang sicher, bei unsachgemäßer Verwendung stellen sie jedoch eine Brandgefahr dar.
Informationen zum richtigen Umgang mit lithiumhaltigen Batterien finden Sie hier.

Da Nachtspeicherheizgeräte schwach gebundenes Asbest, Chrom VI sowie PCB enthalten können, sind bei deren Entsorgung besondere Anforderungen zu beachten, siehe Merkblatt zur Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten (PDF, 91KB, Datei ist nicht barrierefrei)


Zusätzlich stellen u.a. das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register sowie der Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie e.V. im Internet umfassende Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Verfügung.

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Elektroaltgeräten wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Technische Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Konkrete Anforderungen an die getrennte Erfassung, Sammlung, Lagerung und Behandlung sowie an eine schadlose Verwertung der Altgeräte nach dem Stand der Technik gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) enthalten die Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) betreffend Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten - Altgeräte-Merkblatt mit seinen M31 A und M31 B . Die Vollzugshilfen richten sich insbesondere an die Betreiber von Sammelstellen, an Betreiber von Behandlungs- und Verwertungsanlagen, an Gutachter, Sachverständige sowie an die Vollzugsbehörden.