| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Abfall

Pfand

Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass bei der Abgabe von Getränken in bestimmten Einweg-Getränkeverpackungen ein Pfand in Höhe von 25 Cent zu erheben ist. Diese Regelung gilt für

  • Mineral-, Quell-, Tafel- und Heilwässer,
  • Bier und Biermischgetränke,
  • Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure,
  • alkoholhaltige Mischgetränke.

Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Pfand wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz