| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
| Abfall
Pfand
Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass bei der Abgabe von Getränken in bestimmten Einweg-Getränkeverpackungen ein Pfand in Höhe von 25 Cent zu erheben ist. Diese Regelung gilt für
- Mineral-, Quell-, Tafel- und Heilwässer,
- Bier und Biermischgetränke,
- Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure,
- alkoholhaltige Mischgetränke.
Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Pfand wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.