Thema: Abfall
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Stahlwerksschlacken

Einbauanforderungen des technischen Umweltschutzes und des Naturschutzes für die von den Dillinger Hüttenwerken unter dem Produktnamen "SCODILL" vermarkteten Stahlwerksschlacken im Saarland

Das Stahlwerk der Dillinger Hüttenwerke erzeugt im LD-Verfahren (Linz-Donawitz-Verfahren) neben Rohstahl auch flüssige Stahlwerksschlacke (LD-Schlacke). Die Verwendung von Stahlwerkschlacken in technischen Bauwerken fällt in den Geltungsbereich der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV).

Nach dem Abkühlen der LD-Schlacke in den Schlackenbeeten im Stahlwerk und gesteinstechnischer Aufbereitung bei der Mineralstoffgesellschaft Saar mbH (MSG-Mineralstoffgesellschaft Saar mbH) werden die verschiedenen Gesteinskörnungen unter der Bezeichnung „SCODILL“ vermarktet. Dieses Material gelangt u. a. als ungebundenes Gemisch in offener Bauweise zum Einsatz.

SCODILL enthält als Hauptbestandteile die Elemente Calcium, Eisen sowie Silizium. Als Nebenbestandteile mit weniger als 5% Masseanteil treten Mangan, Aluminium, Magnesium und Phosphor auf. Ferner sind Titan, Chrom, Fluor, Vanadium und Molybdän im SCODILL nur als Spurenelemente mit weniger als 0,5% Masseanteil vorhanden.

Diese Elemente sind hauptsächlich in mineralogischen Phasen wie Dicalciumsilikate, Dicalciumferrite, Wüstite sowie Freikalk und das daraus durch Hydratation und anschließende Karbonatisierung entstehende Calciumhydroxid bzw. Calciumkarbonat vorherrschend.

Grundsätzlich ist der Einsatz von LD-Schlacken in technischen Bauwerken in gebundener Form zu bevorzugen. Soweit der Einsatz in ungebundener Form erfolgt, sind für die Verwendung des Materials der Dillinger Hüttenwerke im Saarland die nachstehenden Einschränkungen zu beachten.

Aus Gründen der Vorsorge und in Bezugnahme auf den hohen Anteil an Freikalk sowie des Gehaltes an Chrom werden für die Verwendung von SCODILL im Saarland Einsatzbeschränkungen festgelegt.

Stahlwerksschlacken aus dem Linz-Donawitz-Verfahren mit der CAS-Nummer 91722-09-7 werden in der Datenbank Rigoletto des Umweltbundesamtes als nicht wassergefährdender Stoff (nsg) gelistet. Unabhängig davon gelten im Hinblick auf die Verhinderung des Stoffeintrags in Gewässer jedoch auch diesbezügliche Einsatzbeschränkungen.

Bei Einhaltung der in den nachstehend verlinkten Dokumenten aufgeführten Vorgaben bestehen derzeit keine Bedenken gegen den Einsatz von SCODILL als Material im Straßen- und Wegebau im Saarland.