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Abfallwirtschaftspläne
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verpflichtet die Länder, für ihren Bereich Abfallwirtschaftpläne nach überörtlichen Gesichtspunkten aufzustellen. Abfallwirtschaftpläne sind ein Instrument der überörtlichen Fachplanung. Zentrale Funktion eines Abfallwirtschaftsplanes ist die planerische Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung der im betreffenden Bundesland zu beseitigenden Abfälle.
In Abfallwirtschaftsplänen sind die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung sowie die zur Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderlichen Abfallbeseitigungsanlagen darzustellen.
Bei der Darstellung des Bedarfs an Beseitigungskapazitäten sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraums von mindestens 10 Jahren zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen.
Der Abfallwirtschaftsplan Saarland ist in zwei Teilpläne unterteilt:
Abfallwirtschaftsplan 2022, Teilplan Siedlungsabfälle (PDF, 814KB, Datei ist nicht barrierefrei)