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Mobilitätsministerin Petra Berg zur Sonderverkehrsministerkonferenz in Berlin

Wir brauchen Sicherheit für das D-Ticket ab 2026 und die dafür notwendige Verkehrsinfrastruktur –  Koordinierungsgruppe soll dauerhaften Rahmen erarbeiten

Bei der Sonderverkehrsministerkonferenz in Berlin ging es um drei Themen: Die Zukunft des Deutschlandtickets ab 2026, die Erhöhung der Regionalisierungsmittel für ein gutes ÖPNV-Verkehrsangebot und das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder begrüßen und unterstützen ausdrücklich die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene angekündigte Fortsetzung des Deutschlandtickets.

„Das Deutschlandticket hat sich dank seiner Einfachheit für die Fahrgäste zum Standardprodukt im ÖPNV entwickelt“, sagt Mobilitätsministerin Petra Berg. „Dank der bundesweiten Gültigkeit und einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis ist das Ticket mit bundesweit 13,6 Millionen Nutzerinnen ein großer Erfolg. Das Potenzial des Deutschlandtickets ist aber noch nicht ausgeschöpft. Um weitere Kundinnen und Kunden zu gewinnen, brauchen alle Beteiligten – nicht nur die Fahrgäste, auch die Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen, Bund und Länder – Planungs- und Finanzierungssicherheit für das Deutschlandticket.“

Darin liege sowohl eine Chance für die Mobilität als auch für die Verkehrswende und deshalb erwarten die Länder erwarten vom Bund, dass er schnellstmöglich den Entwurf eines 11. Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorlegt und darin mit den Ländern vor allem die Frage der dauerhaften und überjährigen Finanzierung regelt.

„Die Länder sind bereit, sich weiter mit 1,5 Mrd. Euro an der Finanzierung zu beteiligen. Der Bund will laut Koalitionsvertrag den Anteil der Nutzerfinanzierung und damit den Preis des Deutschlandtickets in der laufenden Legislaturperiode stabil halten“ sagt Berg. „Die Länder-Verkehrsminister erwarten, dass der Bund die damit verbundenen Mehrkosten finanziert. Die Länder sehen den dringenden Bedarf, mit der Verstetigung des Deutschlandtickets eine handlungsfähige Governance mit rechtlich verbindlichen Regelungen für das dauerhafte Gelingen aufzubauen. Dazu gehören Regelungen zur Finanzierung, zu möglichst moderaten Ticketpreisanpassungen, zur Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Tarifbestimmungen und der Sicherheitsstandards. Wenn der Bund seinen Beitrag zur langfristigen Finanzierung zusagt, ist jetzt der Zeitpunkt, um die Strukturen des ÖPNV dauerhaft auf das bundesweit gültige Deutschlandticket auszurichten, Effizienzen und Synergien zu heben und zentrale Aufgaben wie Tarifgeberschaft, Datenmanagement und Monitoring, Einnahmeaufteilung, Vertrieb und Marketing auch zentral zu steuern.“

Bund und Länder haben sich in der Verkehrsministerkonferenz darauf verständigt, zeitnah in einer Koordinierungsgruppe einen dauerhaften Finanzierungsrahmen für das Deutschlandticket zu erarbeiten.

Beim Thema „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ waren sich die Länder einig, dass die Finanzmittel überwiegend und aufgrund des großen Handlungsbedarfs für die Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden. „Insbesondere Schieneninfrastruktur, Straßen, Brücken, Radwege, Wasserstraßen und Häfen müssen einen deutlichen Schub erhalten, der für die wirtschaftliche Entwicklung und die Erreichung der Klimaneutralitätsziele bis 2045 unabdingbar ist“, sagt Berg. „Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar, verlässlich und nachhaltig sein muss. Die Verlässlichkeit ist daneben auch ein wesentlicher Teil einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung und somit auch ein Baustein für den Erhalt von Arbeitsplätzen.“

Ebenfalls einig war sich die Verkehrsministerkonferenz, dass die Notwendigkeit besteht, möglichst schnell mit ersten Vorhaben, die aus dem Sondervermögen finanziert werden, zu beginnen. Berg: „Es muss durch alle Beteiligten sichergestellt werden, dass die zusätzlich zur Verfügung gestellten öffentlichen Investitionsmittel zeitnah, effektiv und bürokratiearm in Bauleistungen umgesetzt werden. Zur Beschleunigung der dazu notwendigen Prozesse sind auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen alle Möglichkeiten des Abbaus von verzögernden Regelungen in der Planung, Genehmigung, Vergabe und Baudurchführung auszuschöpfen.“

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
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