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Buntes Treiben muss sicher sein

Informationsveranstaltung und Orientierungshilfe zu Fasnachtsumzügen unterstützen Vereine und Behörden

Was müssen Fastnachtsvereine bei einem Umzug in puncto Verkehrssicherheit beachten? Welche verkehrssicherheitsrelevanten Voraussetzungen müssen Umzugswagen erfüllen? Wer prüft, ob alle Vorgaben eingehalten werden? Solche und weitere Fragen waren Thema eines Runden Tischs, zu der die Oberste Straßenverkehrsbehörde Vertreterinnen und Vertreter von Karnevalsverbänden und -vereinen, von kommunalen Behörden und Prüforganisationen sowie des Saarländischen Städte- und Gemeindetages und Landkreistages geladen hatte.

„Wir hatten heute die Möglichkeit, über konkrete Einzelfälle oder rechtlich komplexe Fragestellungen zu sprechen, um diese gemeinsam praktikablen Lösungen zuzuführen. Ziel war es, die Aspekte des Brauchtums und der Verkehrssicherheit abzuwägen, um ein ungetrübtes Fastnachtstreiben zu ermöglichen“, sagt Ralf Geisert, Leiter der Obersten Straßenverkehrsbehörde im Mobilitätsministerium. „Zudem haben wir noch einmal verdeutlicht, dass es keine neue Rechtslage für die Genehmigung von Brauchtumsveranstaltungen gibt. Wir haben im vergangenen Jahr eine Auslegungshilfe zur rechtsicheren Anwendung der geltenden Vorschriftenlage herausgegeben, welche die kommunalen Genehmigungsbehörden und etablierte sowie Neukarnevalisten unterstützen soll.“

Die Orientierungshilfe wurde auf ausdrücklichen Wunsch von Vereinen, Verbänden und Behörden gemeinsam erstellt und greift lediglich die seit 1989 bestehende Rechtslage auf, ohne diese zu verändern.

Dass alle Akteure bei diesem Termin zusammengekommen sind, begrüßt auch Stefan Regert, Präsident des Verbands der Saarländischen Karnevalsvereine: „In der Diskussion hat sich gezeigt, dass die rechtlichen Wertungen auch von den Fachgremien unterschiedlich gesehen werden, weshalb wir als Verband die Initiative einer weiterführenden Diskussion und Ausarbeitung angestoßen haben. Für die Vereine ist wichtig, eine klare Handlungsanweisung zu haben, die pragmatische und einfache Richtlinien gewährleistet. Wir sind als Verband sehr daran interessiert, dass weiterhin Umzüge stattfinden, zugleich ist es uns ein Anliegen, dass unsere Motivwagen und andere Fahrzeuge, die an den Umzügen teilnehmen, verkehrssicher sind.“

Für die Teilnahme an einem Faschingsumzug brauchen Fahrzeuge eine Bescheinigung der Verkehrssicherheit, wenn für diese keine oder keine ausreichenden technischen Nachweise mehr vorliegen, besondere Aufbauten angebracht, oder Personen befördert werden sollen. Ausgestellt werden diese Bescheinigungen zum Beispiel vom TÜV oder der KÜS.

Florian Mai, Technischer Leiter bei der KÜS erläutert: „Uns ist es wichtig, dass die Vereine mit sicheren Fahrzeugen auf den Straßen unterwegs sind. Aktuell haben wir schon viele Gespräche mit Wagenbauern geführt und konnten beratend tätig sein. Für die kommenden Wochen haben unsere Partner beispielsweise mit den Veranstaltern in Losheim, Beckingen und Saarwellingen Sammeltermine abgesprochen, um die Brauchtumsgutachten effektiv erstellen zu können. Ähnliche Angebote macht der TÜV an seinen Standorten.“

Das Vorhandensein dieser technischen Sicherheitsnachweise ist ein maßgebliches Kriterium für die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, die Veranstaltung zu genehmigen, zu kontrollieren und die Teilnahme zu erlauben, so wie es in der Vergangenheit auch stets gefordert wurde.

Hintergrund:

An welche verkehrsrechtlichen Vorgaben sich etwa Karnevalsvereine bei Umzügen halten müssen, ist vor allem durch die „Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften“ (28. Februar 1989 / 2. StVR-AusnahmeVO) geregelt. Um diese rechtlichen Grundlagen zu erläutern, hat die Oberste Straßenverkehrsbehörde 2024 eine Auslegungshilfe herausgegeben. Sie richtet sich vor allem an die Behörden der Landkreise und Kommunen sowie an Karnevalsvereine. Damit sollen eine landesweit größtmögliche einheitliche Verfahrensweise sichergestellt werden und ehrenamtliche Veranstalter vor Unfällen mit strafrechtlichen Folgen und zivilrechtlichen Haftungsfragen geschützt werden. Die bisherige Rechtslage hat sich dadurch nicht verändert. Vielmehr sollen die zusammengefassten Hinweise Klarheit bringen, unter welchen Voraussetzungen die Fahrten rechts- und verkehrssicher durchgeführt werden können. Vergleichbare Handreichungen gibt es bereits seit längerem in Rheinland-Pfalz und Bayern, wo Brauchtumsveranstaltungen ebenfalls eine große Tradition haben.

Den Leitfaden gibt es hier.

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

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