Saarland Vorreiter bei Ausbildung von Transportbegleitung
Kooperation mit Schleswig-Holstein und Thüringen
Das Saarland hat eine Ausbildung für Transportbegleiterinnen und Transportbegleiter eingeführt. Dadurch ist es möglich, Groß- und Schwerlasttransporte (GST) durch private Dienstleister begleiten zu lassen. Unter gewissen Voraussetzung konnte dies bisher nur die Vollzugspolizei. Im Rahmen einer Kooperation können Begleitpersonen aus Thüringen und Schleswig-Holstein die theoretische Ausbildung im Saarland absolvieren.
„Mit der Ausbildung privater Dienstleister zu Transportbegleiterinnen und Transportbegleitern entlasten wir nicht nur die Polizei, sondern verschaffen auch den Unternehmen mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit. So beschleunigen wir den Prozess, einen Groß- und Schwerlasttransport durchzuführen“, sagt Verkehrsministerin Petra Berg. „Neben Bayern ist das Saarland das zweite Bundesland, das aktiv die Straßenverkehrs-Transportbegleitverordnung des Bundes von 2023 umgesetzt hat. Es freut mich, dass wir mit unserem Wissen und den von uns geschaffenen Strukturen andere Bundesländer bei der Umsetzung unterstützen können.“
Voraussetzung für die Übertragung der Anordnungsbefugnis an ein Begleitungsunternehmen ist, neben der Zuverlässigkeit, der Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung der transportbegleitenden Person.
Den Begleitungsfirmen werden hoheitliche Rechte in Form einer Anordnungsbefugnis übertragen. Diese ermöglicht es Transportbegleiterinnen und Transportbegleitern im Zusammenhang mit der Begleitung von GST aktiv in den Verkehr einzugreifen. So dürfen diese beispielsweise Verkehrsteilnehmern das Anhalten anordnen.
Im Saarland organisiert die Vollzugspolizei die praktische Ausbildung. Den theoretischen Teil übernimmt eine privatrechtliche Ausbildungsstätte. Die Kooperation sieht unter anderem vor, dass die theoretische Ausbildung für die beiden anderen Bundesländer ebenfalls dort stattfinden kann.
Medienansprechpartner
Matthias Weber
Pressesprecher
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