Landwirtschaftliche Betriebe können auch 2025 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beantragen
Bis zum 15. Mai 2025 können landwirtschaftliche Betriebe wieder verschiedene Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Rahmen des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) beantragen. Das Agrarministerium kann diese außerplanmäßig aufgrund einer verkürzten Laufzeit von vier Jahren ermöglichen.
„Natur und Umwelt sind für unsere Gesundheit und Lebensqualität von unschätzbarem Wert. Die AUKM genauso wie weitere Förderprogramme für ökologische Landwirtschaft und Artvielfalt meines Hauses sind eine Investition in eine lebenswerte Zukunft im Saarland“, betont Umweltministerin Berg. „Daher freue ich mich, dass wir die AUKM auch in diesem Jahr noch einmal anbieten können.“
Die AUKM-Förderung wird zu 68,86 Prozent aus Mitteln des ELER der Europäischen Union (EU) finanziert. Die übrigen Fördermittel stammen aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie aus reinen Landesmitteln. Das Saarland hat für die umweltrelevanten Maßnahmen der aktuellen Förderperiode 2023-2027 insgesamt rund 15 Millionen Euro bereitgestellt, davon stammen rund zehn Millionen Euro aus EU-Mitteln. Für das gesamte Spektrum des saarländischen ELER-Programms „Saarländischer Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027“ steht ein Fördervolumen von rund 93 Millionen Euro zur Verfügung, wobei circa 53 Millionen Euro davon aus ELER-Mitteln der EU stammen.
Landwirtschaftliche Betriebe können bis zum 15. Mai 2025 neue Flächen zur Förderung anmelden. Eine Förderung ist möglich, soweit die eingeplanten Haushaltsmittel ausreichen. Im Falle einer Überzeichnung entscheidet das Los darüber, wem die Förderungen zugeteilt werden.
Folgende fünf AUKM werden im Saarland gefördert: „Artenreiche Kulturlandschaft“, „Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland“, „Mehrjährige Blühflächen“, „Eiweißpflanzenförderung (Förderung großkörniger Leguminosen)“ sowie „Förderung extensiver Streuobstwiesen“.
Die zusätzliche Fördermöglichkeit der AUKM ergibt sich aus einer derzeit laufenden Änderung des nationalen Strategieplans für die „Gemeinsame Agrarpolitik“ (GAP). Demnach kann das Förderprogramm statt mit einer ursprünglichen Verpflichtung über fünf Jahre nun auch für die Dauer von vier Jahren zugelassen werden. Dies hat zur Folge, dass eine Abwicklung in der aktuellen EU-Förderperiode 2023-2027 inklusive einer zweijährigen Nachlaufzeit bis Ende 2029 gewährleistet ist. Mehrere Bundesländer, darunter das Saarland, planen, diese Möglichkeit im Jahr 2025 zu nutzen. Möglich wurde diese Änderung, da die EU im Zuge ihrer Entbürokratisierungsbemühungen eine Verkürzung der Verpflichtungszeiträume eingeräumt hat. Sie reagierte damit auf die Bauernproteste des vergangenen Jahres.
Neben den AUKM besteht jährlich die Möglichkeit zum Neueinstieg in die Ökoförderung, die Natura 2000-Ausgleichzahlungen und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Dabei umfasst allein die Ökoförderung über 22 Millionen Euro aus Mitteln, die von der EU sowie national zur Verfügung gestellt werden.
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