| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Landwirtschaft

Agrarministerkonferenz:

Forstpersonal stärken, landwirtschaftliche Flächen schützen und EU-Verordnung ändern

Bei der Frühjahrstagung der Agrarministerkonferenz (AMK) in Baden-Baden haben die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder sich unter anderem darauf geeinigt, eine Aufwertung der Entlohnung von Forstpersonal zu unterstützen. Auch haben sie den Bund aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen zu minimieren, und sich für Änderungen der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte einzusetzen.

Das forstwirtschaftliche Personal steht vor großen Herausforderungen. Der Klimawandel führt auch in den Wäldern zu Veränderungen. Für eine Bewirtschaftung, die darauf abzielt, nachhaltige, klimaresistente und vitale Wälder zu erhalten, braucht es eine große Expertise von ausgebildetem Fachpersonal. „Mit großer Sorge sehen wir, dass der Forst mit Fachkräftemangel zu kämpfen hat. Um den Wald zukunftsfähig zu machen, brauchen wir aber dringend gut ausgebildete und motivierte Forstwirtinnen und -wirte sowie Forstwirtschaftsmeisterinnen und -meister“, sagt Agrarministerin Petra Berg. „Wir sind uns daher einig, dass wir hier nur mit einer besseren Entlohnung gegensteuern können.“

Daher sprechen sich die Länder dafür aus, dass eine angemessene Entlohnung der Forstwirtinnen und Forstwirte erreicht wird. 

Ein weiteres Thema bei der AMK war der Flächenverlust in der Landwirtschaft. „Derzeit verliert Deutschland hierbei im Durchschnitt mehr als 50 Hektar pro Tag bei steigender Tendenz. Die Konkurrenz um die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen führt dazu, dass Preise bei Pacht und Kauf steigen“, erläutert Berg. „Auf diese Weise stehen, insbesondere für Junglandwirtinnen und -wirte, weniger Flächen für landwirtschaftliche Betriebe zur Verfügung.“ Vor allem der Bau von Photovoltaik-Anlagen (PV) auf freien Flächen ist hier ein Problem. Er wächst in diesen Bereichen, wohingegen der Anteil in bebauten und versiegelten Gebieten zurückbleibt.

Daher bittet die AMK den Bund, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Ausbau von PV-Anlagen auf versiegelten Flächen voranzutreiben. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist und bleibt ein zentrales Ziel“, betont die Ministerin. „Aber gleichzeitig ist es wichtig, dass der von der Bundesregierung beschlossene Ausbau der PV-Leistung auf 400 Gigawatt bis 2040 nicht auf Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit oder auf Flächen mit besonderen betrieblichen und/oder agrarstrukturellen Eigenschaften stattfinden sollte.“

Die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder setzen sich deshalb dafür ein, entsprechende Anpassungsprozesse zu entwickeln, die gleichermaßen Energieerzeugung, Infrastrukturprojekte, Wirtschaftsentwicklung, Klima- und Naturschutz sowie den Erhalt der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzfläche zum Ziel haben.

Ein weiteres Thema auf der Agenda war die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR). Ende 2024 hatte sich die EU darauf verständigt, den Geltungsbeginn ohne Änderungen auf den 30. Dezember 2025 zu verschieben. Die AMK weist darauf hin, dass die EU-Kommission für das Jahr 2025 eine Initiative zum Bürokratieabbau angekündigt hat. Durch eine Änderung der EUDR ließe sich, so betont die AMK, erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand für forst- und landwirtschaftliche Betriebe und betroffene Unternehmen vermeiden.

13 Länder, darunter das Saarland, sprechen sich dafür aus, die Zeit, die durch diese Verschiebung entstanden ist, zu nutzen, um die Verordnung anzupassen. Daher fordern diese Länder den Bund auf, sich bei der EU für eine zeitnahe Änderung der Verordnung stark zu machen. Dabei weisen sie auch auf die Umsetzung der sogenannten „Null-Risiko-Variante“ hin, mit der Länder in Risiko-Kategorien zur Entwaldung eingeteilt werden sollten (geringes, normales, hohes Risiko). Sie ist mittlerweile nicht mehr Teil der Verordnung. „Sie könnte aber eine Maßnahme zum Entbürokratisieren darstellen – unter der Bedingung, dass die entsprechenden Voraussetzungen weltweit einheitlich gelten und diese auf Basis objektiv messbarer Waldflächenveränderungen festgelegt werden“, sagt Berg.

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz