750.000 Euro für ein schöneres Saarland
Umweltministerin bewilligt Regionalbudget für LAG
Ministerin Petra Berg hat den fünf Lokalen Aktionsgruppen (LAG) der LEADER-Regionen im Saarland aus Mitteln des Landes und des Bundes jeweils bis zu 150.000 Euro Regionalbudget für das Jahr 2025 zugesagt. Das Regionalbudget steht den Aktionsgruppen bei der Realisierung von Projekten vor Ort zur freien Verfügung.
Zum siebten Mal wird im Jahr 2025 im Saarland das Regionalbudget zur Förderung der ländlichen Entwicklung vergeben, mit dem Ziel, eine engagierte und aktive, eigenverantwortliche ländliche Entwicklung sowie Stärkung der regionalen Identität zu unterstützen. Das Budget soll die Umsetzung von Kleinprojekten der Dorfentwicklung (bis maximal 20.000 Euro) gewährleisten und darf eigenständig an andere Projektträger weitergereicht werden.
„Die Besonderheit des Regionalbudgets im Vergleich zu anderen Förderungen meines Hauses liegt in der freien Verfügbarkeit der Fördersumme“, erläutert Berg. „Ganz bewusst hält sich das Ministerium zugunsten des Eigenengagements der LEADER-Regionen zurück, sodass sich die Eigentümlichkeit jeder Region frei entfalten kann. Ich bin sehr neugierig und gespannt darauf, welche Projekte sich in diesem Jahr daraus entwickeln“.
Die Abkürzung LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale“, zu Deutsch „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Es handelt sich um eine EU-Richtlinie zur Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien. Im Saarland gibt es fünf ausgewiesene LEADER-Regionen, nämlich KuLanI St. Wendler Land, Land zum Leben Merzig-Wadern, Wandt-Saargau, Biosphärenregion Bliesgau und Saarmitte8, die jeweils durch die LAG St. Wendel, LAG Merzig-Wadern, LAG Warndt-Saargau, LAG Bliesgau und LAG SaarMitte8 vertreten werden.
Im Jahr 2018 wurde der Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschlossen. Das daraus beantragte Regionalbudget wurde im Jahr 2024 in den regulären GAK-Rahmenplan überführt und ist seitdem fester Bestandteil des Förderbereichs 1: Integrierte ländliche Entwicklung. Das Fördervolumen von insgesamt bis zu 750.000 Euro stammt zu 450.000 Euro aus Bundes- und zu 300.000 Euro aus Landesmitteln. Das Budget ist vorbehaltlich der Beteiligung des Bundes und muss bis zum 31.03.2026 abgerechnet werden, die Eigenbeteiligung der Antragsteller liegt bei 10 Prozent.
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Matthias Weber
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