Entlastung für die Polizei und bessere Planung für Unternehmen
Private Dienstleister können künftig Groß- und Schwerlasttransporte begleiten
Die Oberste Straßenverkehrsbehörde im Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat nun die Anordnungsbefugnis erhalten, um für die Begleitung von Groß- und Schwerlasttransporten (GST) auch private Dienstleister zuzulassen. Dazu hat die Landesregierung eine Verordnung erlassen und setzt damit Bundesrecht um. Bisher durften solche Transporte nur durch die Vollzugspolizei begleitet werden.
„So entlasten wir nicht nur die Polizei, sondern verschaffen auch den Unternehmen mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit“, sagt Mobilitätsministerin Petra Berg. „Allgemein beschleunigen wir den Prozess, einen Groß- und Schwerlasttransport durchzuführen. Neben Bayern ist das Saarland erst das zweite Bundesland, dass aktiv die Straßenverkehrs-Transportbegleitverordnung des Bundes von 2023 umsetzt.“
„Jährlich müssen bislang mehrere hundert Großraum- und Schwertransporte durch saarländische Polizisten begleitet werden“, so Innenminister Reinhold Jost. „Durch die Schaffung der Möglichkeit, Transporte durch private Dienstleister begleiten zu lassen, kann unsere Polizei entlastet werden, sodass die Einsatzkräfte für andere operative Aufgaben zur Verfügung stehen“, führt er fort.
Perspektivisch sollen nach der Novellierung der StTbV die zuvor genannten Aufgaben an nachgeordnete Stellen auf kommunaler Ebene im Saarland übertragen werden. Dies wird mit dem sich derzeit in der Novellierung befindlichen saarländischen Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz dann in Kraft treten. Zuvor übernimmt die Oberste Straßenverkehrsbehörde mit der nun geltenden Verordnung diese Aufgabe.
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Matthias Weber
Pressesprecher
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