Mehr gesundheitliche Chancengleichheit und weniger Ernährungsarmut
Ministerin Berg: „Umsatzsteuer auf Kita- und Schulverpflegung auf fünf Prozent senken“
Die Preissteigerungen seit 2020 belasten Haushalte mit geringem Einkommen, Kindern und Alleinerziehenden in besonderem Maß. Auch bei der Kita- und Schulverpflegung sind diese Teuerungen spürbar. Jetzt fordert das auch für Ernährung zuständige Umweltministerium eine allgemeine Reduktion der Umsatzsteuer auf Kita- und Schulverpflegung auf fünf Prozent.
„Kita- und Schulverpflegung leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung gesundheitsförderlicher und nachhaltiger Ernährungsmuster“, sagt Ministerin Petra Berg. „Darüber hinaus sind sie essenziell, um für mehr Bildungsgerechtigkeit und für mehr gesundheitliche Chancengleichheit zu sorgen, aber auch um die Ernährungsarmut zu reduzieren. Außerdem erleichtert ein gutes Verpflegungsangebot in Kitas und Schulen die Berufstätigkeit beider Eltern.“
Der durchschnittliche Preis für ein Mittagessen in der Schule betrug zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 4,30 Euro. Eine Senkung der Umsatzsteuer auf Kita- und Schulverpflegung würde hier zu einer deutlichen Entlastung führen.
Der Zugang zu gesundheitsfördernder und nachhaltiger Ernährung sollte allen Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden. Denn das Essverhalten des Menschen wird in hohem Maße durch Routinen und Gewohnheiten gesteuert. Gewohnheiten entstehen durch häufige und regelmäßige Wiederholung. Im Saarland muss das Mittagessen in Kitas und Schulen den entsprechenden Qualitätsstandards (QS) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen. Ziel der DGE-QS ist ein bedarfsgerechtes, ausgewogenes und nachhaltigeres Mittagsverpflegungsangebot.
Medienansprechpartner
Matthias Weber
Pressesprecher
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