Saarland frei von Blauzungenkrankheit – Präventionsmaßnahmen weiterhin wichtig
Mit der Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 am 20. Januar 2023 wurde das gesamte Landesgebiet im Saarland von der EU-Kommission als frei von Blauzungenkrankheit (BTV) anerkannt.
Aufgrund der Anerkennung der BTV-Freiheit fallen in den saarländischen Betrieben weniger Kosten für Probenentnahmen und Untersuchungen an. „Der Status „seuchenfrei” in Bezug auf die Blauzungenkrankheit (BTV) ist kein Grund sich nun zurückzulehnen,“ sagt die auch für Tiergesundheit zuständige Umweltministerin Petra Berg. „Vorsorge und Präventionsmaßnahmen müssen weiterhin eingehalten werden.“
Aufgrund des hohen Infektionsdrucks aus angrenzenden Regionen besteht weiterhin das Risiko eines erneuten Eintrags der Blauzungenkrankheit ins Saarland. „Wir wollen den Freiheitstatus nicht gefährden, deshalb rufen wir die Landwirtinnen und Landwirte dazu auf, freiwillig ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen das Blauzungenvirus BTV zu impfen,“ betont Berg. „Das Land und die Tierseuchenkasse des Saarlandes unterstützen auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit.“
Um den Seuchenfreiheitsstatus nicht zu gefährden, müssen bei der Aufnahme von Tieren, die den Tierseuchenerreger in sich tragen könnten, (bei BTV: Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden) aus nicht BTV-freien Regionen von den Herkunftsbetrieben zusätzliche Garantien bezüglich der Tierseuche erfüllt werden. Nur durch dauerhafte Vorsorge kann der erreichte Freiheitsstatus aufrechterhalten werden.
Tiere aus anderen Mitgliedstaaten dürfen nur in saarländische Betriebe gebracht werden, wenn sie von einem amtlichen Gesundheitszertifikat begleitet werden, in dem die besonderen Garantien bezüglich BTV von der für den Herkunftsbetrieb zuständigen Veterinärbehörde bescheinigt sind. Tiere aus nicht-BTV -freien Regionen in Deutschland (Teile in Rheinland-Pfalz) benötigen kein amtstierärztliches Zeugnis. Allerdings müssen auch für diese Tiere negative Untersuchungsergebnisse für BTV vorliegen. In Abhängigkeit vom Alter der Tiere ist in diesem Fall auch eine Impfung vorgeschrieben. Nähere Informationen erteilt die zuständige Veterinärbehörde im Saarland, das Landesamt für Verbraucherschutz.
Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine virusbedingte Erkrankung, für die neben Wiederkäuern, wie Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuern, auch Neuweltkameliden (wie z.B. Alpakas und Lamas) empfänglich sind. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides.
Das Virus BTV zirkuliert weiterhin in den Wiederkäuer-Populationen in angrenzenden Regionen in Europa. Erfreulicherweise musste im Saarland aufgrund der hohen Impfdichte seit Oktober 2020 bisher kein neuer Seuchenausbruch mehr verzeichnet werden. Daher wird dringend auch weiterhin zur Impfung gegen BTV geraten.
Das Saarland hat auf diese Situation bereits in den vergangenen Jahren mit einer freiwilligen Impfaktion reagiert, welche durch die Tierseuchenkasse und das Land finanziell unterstützt wurde.
Medienansprechpartner
Matthias Weber
Pressesprecher
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken