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Entschiedene Ablehnung gegen GAK-Kürzungen im Bundeshaushalt 2024

Ministerin Petra Berg stellt saarländischen Antrag im Bundesrat vor

Das Saarland stellt im Bundesrat einen Entschließungsantrag mit dem Ziel, die geplanten Kürzungen für den ländlichen Raum im Bundeshaushalt zu verhindern. Der Antrag wird durch die saarländische Landwirtschaftsministerin Petra Berg in der Sitzung des Bundesrates am 20. Oktober 2023 vorgetragen. Im Bundeshaushaltsbeschluss für 2024 plant der Bund, seine Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gegenüber den Vorjahren deutlich zu reduzieren.

„Es geht darum, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu stärken, die Umwelt zu schützen und die Lebensqualität in ländlichen Regionen zu verbessern“, betont Berg. „Die von der Bundesregierung vorgesehenen drastischen Kürzungen der für alle Länder nutzbaren GAK-Finanzmittel würden einen im Jahresvergleich ganz erheblich verringerten Ansatz bedeuten. Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland würden sich verschlechtern und es wäre kaum noch eine vernünftige Agrarpolitik umzusetzen.“

Die von der Bundesregierung vorgesehene erhebliche Kürzung des für alle Bundesländer relevanten GAK-Mittelansatzes um rund 40 Prozent im Vergleich zum bisherigen Stand ist nicht geeignet, den Herausforderungen der Zukunft für Landwirtschaft, Natur und ländlicher Raum zu begegnen.

„Sie schafft eine Konkurrenzsituation um knappe Mittel zwischen den verschiedenen Gruppen im ländlichen Raum und schwächt damit den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagt die Ministerin. „Die anderen Ländervertreter stehen deshalb in einer Linie mit dem Fachressort des Bundes, denn auch das Bundeslandwirtschaftsministerium kämpft innerhalb der Bundesregierung dafür, die GAK weniger stark finanziell beschneiden zu müssen als geplant.“

Als Bundesland mit hohem Anteil an Ökolandbau, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen wären die verbleibenden Spielräume für Neubewilligungen im Saarland ab 2024 bei einer Mittelkürzung erheblich eingeschränkt. Die GAK enthält eine breite Palette wichtiger Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen auch den Anwendungsbereich der Fördermaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums ab. Die GAK-Mittel wurden für die Förderperiode 2023 bis 2027 bereits fest eingeplant.

Berg: „Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland würde mit den Kürzungen in weite Ferne rücken. Finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände im ländlichen Raum drohen, in ihrer Entwicklung abgehängt zu werden. Die Länder benötigen Planungssicherheit und eine Stärkung der GAK als gemeinschaftliche Finanzierung.“

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

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