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Verbraucherschutzminister Jost mahnt schnelle Reform der Lebensmittelüberwachung an

Jost: "Wir brauchen bundesweit einheitliche Regeln."

Der saarländische Verbraucherschutzminister Reinhold Jost mahnt die schnelle Umsetzung einer Reform der Lebensmittelkontrollen an, die auch strukturelle Änderungen umfasst.

Um bekannte Schwachstellen zu beseitigen, brauche es bundesweit einheitliche und verbindliche Vorgaben für die Organisation und den Vollzug der Lebensmittelüberwachung. Hier sieht der Minister allerdings noch Gesprächsbedarf.   

Die Diskussion um die bekannt gewordenen Pläne von Bundesministerin Julia Klöckner zur Neueinteilung der zu kontrollierenden Unternehmen in Risikoklassen habe gezeigt, „dass wir mit dem Bund über die Rahmenbedingungen intensiv reden müssen“. Das Bewertungssystem im aktuell vorliegenden Referentenentwurf würde dazu führen, dass Problembetriebe aus der engmaschigen Kontrolle herausfallen würden und wesentlich moderatere Kontrollfrequenzen als bisher zugewiesen bekämen. Das sei falsch und kontraproduktiv, so Jost.  

Damit im Falle einer drohenden Gesundheitsgefährdung der Weg der Ware von der Produktion bis in den Handel schnellstmöglich zurückverfolgt werden kann, sind vergleichbare Standards notwendig, so sollten die Unternehmen etwa verpflichtet werden, bundesweit einheitliche Lieferlisten zu führen.

„Droht ein Lebensmittelskandal, so ist die schnelle Information aller betroffenen Behörden und schnelles Handeln entscheidend. Um beides zu gewährleisten, sollte die Zuständigkeit für die Lebensmittelüberwachung in allen Bundesländern auf Landesebene zentralisiert werden. „Bei uns im Saarland haben wir diese Struktur bereits. Das heißt, die Vollzugsaufgaben sind gebündelt im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) und nicht angedockt an den Landkreisen. Diese Konstruktion ermöglicht unseren Mitarbeitern, gemeinsam mit der Fachaufsicht im Ministerium im Krisenfall schnell zu reagieren“, so Jost.

Ein zusätzlicher Vorteil der Überwachungsorganisation im Saarland: Die Lebensmittelkontrolleure haben gleichzeitig den Status von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und dadurch bessere Möglichkeiten, vor Ort schnelle Anordnungen zu treffen. Hinzu kommt ein weiteres Alleinstellungsmerkmal des Saarlandes: Kontrolleure, Lebensmittelchemiker und Veterinäre arbeiten zusammen unter einem Dach. Jost: „Wir haben hier also eine dauerhaft schlagkräftige Task Force zur Verfügung. Um diese Struktur beneiden uns andere Bundesländer.“  

Trotz des Sparzwangs, dem das Saarland in den letzten Jahren unterworfen war,  wurde  im LAV die Zahl der Lebensmittelkontrolleure  in einem relativ konstanten Bereich gehalten. Zurzeit sind  31 Lebensmittelkontrolleure, sowie 2 Tierärzte und ein amtlicher Tierarzt (Hygieneüberwachung) mit den Aufgaben der Überwachung von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakwaren beschäftigt. Hinzu kommen 4 Auszubildende.

Minister Jost: „Im Bundesvergleich stehen wir im Saarland unseres Erachtens sowohl mit Blick auf den Erfüllungsgrad, als auch mit Blick auf die Personalstärke gut da. Das ist aber kein Grund, sich zufrieden zurückzulehnen. Wir werden auch weiterhin an einer Verbesserung des Verbraucherschutzes arbeiten. Wir wollen den Ausbau des Personals weiter fortführen.“

Bilanzdaten Kontrollen des Landesamtes für Verbraucherschutz 2019:

Im Jahr 2019  waren im Landesamt für Verbraucherschutz  insgesamt 10.630       saarländische  Betriebe erfasst, die amtlich zu kontrollieren waren, da sie an der Erzeugung, Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln beteiligt sind. Hierzu zählen auch Veranstaltungen wie Stadt-, Dorf- und Straßenfeste.

Ein wesentlicher Bestandteil der Überwachungstätigkeit ist die Kontrolle der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften durch Inspektionen der Betriebe vor Ort. Bei den Betriebskontrollen werden schwerpunktmäßig die hygienischen Bedingungen in Bezug auf Produkt-, Betriebs- und Personalhygiene überprüft und entsprechende Proben entnommen. Im Berichtsjahr hat das Kontrollpersonal des LAV insgesamt  7.454 planmäßige Routinekontrollen (8492 inkl. der Fest- und Marktstand-Einzelkontrollen) durchgeführt.

Insgesamt waren im Saarland somit unter Einbeziehung der planmäßigen Routinekontrollen und der außerplanmäßigen Betriebskontrollen (Nachkontrollen, Verdachtskontrollen, Verbraucherbeschwerden und  Kontrollen auf Anforderung des Betriebs) bislang 9.864 Kontrollbesuche (2018: 10.607) durchgeführt worden.

Beanstandungen und Maßnahmen: 

Bei den Betriebskontrollen werden neben hygienischen Bedingungen auch sonstige lebensmittelrechtliche Vorschriften überprüft. Auch die Wirksamkeit betrieblicher Eigenkontrollen wird auf den Prüfstand gestellt. Ein Kontrollschwerpunkt ist insbesondere die Beschaffenheit und Ausstattung der Betriebsräume, Maschinen, Anlagen und Arbeitsgeräte. Es werden also Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene kontrolliert.

Festgestellte Verstöße:

Die Verstöße teilten sich auf in:

  •     Hygiene allgemein: bauliche und/oder technische Ausstattung der Räume und Geräte, Hygiene des Personals
  •    Betriebliche Eigenkontrolle und/oder Schulung der Mitarbeiter
  •     Zusammensetzung des Lebensmittels: Qualität der Rohstoffe oder Qualität der hergestellten Lebensmittel, Rückstände
  •   Kennzeichnung: Kennzeichnung von Lebensmitteln, Warenpräsentation, Aufmachung
  • Andere Mängel: Nichteinhaltung weiterer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (z.B. Rückverfolgbarkeit, Mitwirkungspflichten, Meldepflichten…)

Bislang wurden 2019 in  898  (2018: 977) Betrieben Verstöße festgestellt, die zu 1135 formellen behördlichen Maßnahmen geführt haben.

Darunter fielen:

Maßnahmen Gefahrenabwehrrrecht196
Aufgegliedert u. a. in:
Betriebsschließungen (auch Teilschließungen)
Betroffen waren vorwiegend Speisegaststätten16 (2018: 14)
Vernichtung von Lebensmitteln5427 Kg
Ordnungsverfügungen und Belehrungen180

Maßnahmen des Owi/Strafrechts991
Aufgegliedert u. a. in:
Bearbeitete Strafverfahren33
OwiG-Anzeigen234 (78x Betriebshygiene)
Verwarnungen mit und ohne Verwarngeld555
Beanstandungen mit Abgabe an andere Behörden157
Betriebe, die zur Beröffentlichung vorgesehen waren20

Kontrollbilanz Weihnachtsmärkte

Die Lebensmittelkontrolleure des LAV führen auch in diesem Jahr Kontrollen auf den Weihnachtsmärkten im Saarland durch. Besonders unter die Lupe genommen wird hier natürlich das mit Abstand beliebteste Markt-Getränk, der Glühwein. Bisher wurden 28 Proben Glühwein und Glühwein ähnliche Heißgetränke untersucht. Die Proben stammten alle aus dem Ausschank.

 

Glühwein ist per Verordnung ein aromatisiertes, weinhaltiges Getränk, das ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein gewonnen wird, hauptsächlich mit Zimt und/oder Gewürznelken gewürzt und bei dem der vorhandene Alkoholgehalt mindestens 7 % Volumen beträgt. Der Zusatz von Wasser ist untersagt.

Von den 28 Proben wurde 2 Proben beanstandet:  Bei einer Probe war der Alkoholgehalt zu niedrig. Der Wein war offenbar zu lange erhitzt bzw. zu stark verdünnt worden. Bei der zweiten Probe wurde die falsche Kennzeichnung moniert.

Im Rahmen dieser Schwerpunkkontrolle werden bis Weihnachten auch die Verkaufsstände auf Einhaltung der Hygiene-Standards kontrolliert. Bei der Überprüfung der bislang 290 Einzelstände auf den Weihnachtsmärkten in Homburg, Kirkel, Neunkirchen, St. Wendel, Kirkel, Bexbach, Alt-Saarbrücken, Saarbrücken, Großrosseln, Püttlingen, Riegelsberg und Völklingen wurden in einigen Fällen geringfügige Mängel hinsichtlich der Lebensmittel-Lagerung und der Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und Allergenen festgestellt. An einigen Ständen fehlte das vorgeschriebene

Wie in jedem Jahr richten die Lebensmittelkontrolleure in der Vorweihnachtszeit ihr Augenmerk auch auf die Zimtplätzchen, die auf Weihnachtsmärkten, aber auch in Bäckereien, Cafés und anderen Geschäften verkauft werden. Diese werden auf ihren Gehalt an Cumarin untersucht, das in hohen Dosen gesundheitsschädlich sein kann.

Ergebnis der Kontrollen: 20 Proben Zimtgebäck wurden bislang untersucht. Die Backwaren stammten überwiegend aus handwerklicher Herstellung saarländischer Betriebe. Der Grenzwert für Cumarin von 50 mg/kg wurde bei keiner der untersuchten Proben überschritten.

Bei insgesamt 6 Proben wurden allerdings Kennzeichnungsmängel festgestellt.

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