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Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung

Warum wurde mir ein Fragebogen zugeschickt?

Ihr Notar hat uns gemäß der gesetzlichen Vorschrift in § 195 Baugesetzbuch (BauGB) eine Abschrift Ihres Kaufvertrags zur Übernahme in die Kaufpreissammlung übersandt. Dies dient als Grundlage zur Verbesserung von Transparenz auf dem saarländischen Grundstücksmarkt (z. B. für die Ableitung der Bodenrichtwerte und die Erstellung des Landesgrundstücksmarktberichts). Hierzu benötigen wir ergänzende Angaben zu Ihrem Grundstück, die über die Angaben in den notariellen Kaufverträgen hinausgehen.

Wochenendhaüser
Foto: LVGL Saarland

Im Folgenden finden Sie verschiedene Fragebögen zur Erhebung der Daten für die Kaufpreissammlung die wir als Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte für die Auswertung benötigen. Am Ende des Fragebogens haben Sie die Möglichkeit, diesen automatisiert an uns zu übermitteln.

Bitte wählen Sie den passenden Fragebogen für Ihr erworbenes Gebäude aus:

Sollte Ihr Gebäude zu keiner dieser Kategorien gehören, kontaktieren Sie uns bitte, wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.

WICH­TIG: Zum Aus­fül­len der For­mu­la­re (Down­loads) be­nö­ti­gen Sie den „Adobe Re­a­der” oder ein gleich­wer­ti­ges PDF-Pro­gramm. Die Dar­stel­lung über Ihren In­ter­net­brow­ser ist nicht aus­rei­chend, da die Funk­tio­na­li­tät ein­ge­schränkt ist und wich­ti­ge In­for­ma­tio­nen nicht ab­ge­ru­fen wer­den kön­nen!

FAQ

Muss ich diesen Fragebogen beantworten?

Es besteht nach § 197 Baugesetzbuch insbesondere für die Grundstückserwerber bzw. Grundstücksverkäufer eine Auskunftspflicht.

Ich kann den Fragebogen nicht vollständig ausfüllen, da mir Informationen fehlen. Was nun?

Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns als Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte wenden. Unsere Kontaktdaten sind am Ende der Seite angefügt.

Wie werden meine Angaben vom Fragebogen gespeichert?

Ihre Angaben im Fragebogen werden vertraulich von der Zentralen Geschäftsstelle behandelt, anonymisiert in die Kaufpreissammlung eingetragen und analog im Anschluss gelöscht.

Entstehen für mich Kosten, wenn ich den Fragebogen ausfülle und zurücksende?

Für Sie entstehen zu keinem Zeitpunkt weitere Kosten.

Bekomme ich eine Rückmeldung zur Auswertung meines Fragebogens?

Nach Auswertung des Fragebogens erfolgt keine Rückmeldung an den Eigentümer. Die Ergebnisse der Auswertungen können Sie z.B. im Grundstücksmarktbericht für das Saarland einsehen.

Ansprechpartner ZGGA
Kurt Frenzel: 0681/9712-340 | Christopher Mascioni: 0681/9712-519

Kaibelstraße 4-6
66740 Saarlouis