Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
Warum wurde mir ein Fragebogen zugeschickt?
Ihr Notar hat uns gemäß der gesetzlichen Vorschrift in § 195 Baugesetzbuch (BauGB) eine Abschrift Ihres Kaufvertrags zur Übernahme in die Kaufpreissammlung übersandt. Dies dient als Grundlage zur Verbesserung von Transparenz auf dem saarländischen Grundstücksmarkt (z. B. für die Ableitung der Bodenrichtwerte und die Erstellung des Landesgrundstücksmarktberichts). Hierzu benötigen wir ergänzende Angaben zu Ihrem Grundstück, die über die Angaben in den notariellen Kaufverträgen hinausgehen.
Im Folgenden finden Sie verschiedene Fragebögen zur Erhebung der Daten für die Kaufpreissammlung die wir als Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte für die Auswertung benötigen. Am Ende des Fragebogens haben Sie die Möglichkeit, diesen automatisiert an uns zu übermitteln.
Bitte wählen Sie den passenden Fragebogen für Ihr erworbenes Gebäude aus:
- Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten), Wohnhäuser mit Mischnutzung
- Wochenendhäuser, Ferienhäuser
- Reine Bürogebäude, Banken, Geschäftshäuser
- Betriebsgebäude, Werkstätten, Produktionsgebäude, Lagergebäude
- Verbrauchermärkte, Kauf- oder Warenhäuser, Autohäuser
Sollte Ihr Gebäude zu keiner dieser Kategorien gehören, kontaktieren Sie uns bitte, wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.
WICHTIG: Zum Ausfüllen der Formulare (Downloads) benötigen Sie den „Adobe Reader” oder ein gleichwertiges PDF-Programm. Die Darstellung über Ihren Internetbrowser ist nicht ausreichend, da die Funktionalität eingeschränkt ist und wichtige Informationen nicht abgerufen werden können!
FAQ
Muss ich diesen Fragebogen beantworten?
Es besteht nach § 197 Baugesetzbuch insbesondere für die Grundstückserwerber bzw. Grundstücksverkäufer eine Auskunftspflicht.
Ich kann den Fragebogen nicht vollständig ausfüllen, da mir Informationen fehlen. Was nun?
Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns als Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte wenden. Unsere Kontaktdaten sind am Ende der Seite angefügt.
Wie werden meine Angaben vom Fragebogen gespeichert?
Ihre Angaben im Fragebogen werden vertraulich von der Zentralen Geschäftsstelle behandelt, anonymisiert in die Kaufpreissammlung eingetragen und analog im Anschluss gelöscht.
Entstehen für mich Kosten, wenn ich den Fragebogen ausfülle und zurücksende?
Für Sie entstehen zu keinem Zeitpunkt weitere Kosten.
Bekomme ich eine Rückmeldung zur Auswertung meines Fragebogens?
Nach Auswertung des Fragebogens erfolgt keine Rückmeldung an den Eigentümer. Die Ergebnisse der Auswertungen können Sie z.B. im Grundstücksmarktbericht für das Saarland einsehen.
Ansprechpartner ZGGA
Kurt Frenzel: 0681/9712-340 | Christopher Mascioni: 0681/9712-519
Kaibelstraße 4-6
66740 Saarlouis