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Hinweisblatt E-Rechnung in der Saarländischen Landesverwaltung

Beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) besteht die Möglichkeit, Rechnungen auf elektronischem Weg einzureichen.

Die Verordnung über die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes vom 09.07.2020 ist zwischenzeitlich in Kraft getreten (Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 30.07.2020).

Die elektronische Einreichung von Rechnungen ist durch Nutzung des Zentralen Rechnungseingangs Rheinland-Pfalz/Saarland möglich. Die Zuordnung und Weiterleitung der Rechnungen an das LVGL erfolgt mittels einer sog. Leitweg-ID.

Ergänzende Informationen stehen unter

https://e-rechnung.ego-saar.de/

zum Abruf bereit.

Die zu verwendende Leitweg-ID lautet

10000000-00109110000001-90

Darüber hinaus können Sie Rechnungen bis auf Weiteres per E-Mail an poststelle@lvgl.saarland.de senden. Die Möglichkeit Rechnungen in Papierform einzureichen, besteht zunächst weiterhin. Ab dem 01.01.2022 ist die elektronische Form der Rechnungstellung verbindlich (§§ 3 und 7 der Verordnung über die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes.