Kataster
Das Liegenschaftskataster bildet zusammen mit dem Grundbuch das Eigentumssicherungssystem in Deutschland. Es ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des §2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Die Führung des Liegenschaftskatasters ist gesetzliche Aufgabe des Landes. Die Daten des Liegenschaftskatasters gehören zu den Geobasisdaten und bilden damit eine Grundlage für raumbezogene Informationssysteme und die Geodateninfrastruktur. Sie werden im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführt. Neben der geometrischen Form und dem räumlichen Bezug der Liegenschaften sind im Liegenschaftskataster Nutzungsarten, Ertragsfähigkeit der Böden, Flächeninhalt, Klassifizierungen und Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festsetzungen (z.B. Sanierungsgebiete) enthalten.
Bestandteile des Liegenschaftskataster sind die Liegenschaftskarte, das Liegenschaftsbuch und die technischen Vermessungsunterlagen, das Zahlenwerk. Die Eigentümerangaben im Liegenschaftsbuch werden nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentliches Register. Die Liegenschaftskarte kann von jedermann eingesehen werden. Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch setzen ein berechtigtes Interesse voraus. Dieses ist vor Auskunftserteilung darzulegen. Auszüge aus dem Zahlenwerk sind gesetzlich geschützt und dürfen nicht herausgegeben werden.