| Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung | Vermessung und Kataster

Bauen und Grundstücke

Hier erfahren Sie alles zum Thema Bauen, Grundstücke, Vermessung eines Grundstückes.

Liegenschaften sind Grundstücke (landläufig Parzellen genannt) und Gebäude. Kataster ist eine alte Bezeichnung für Steuerlisten. Das Liegenschaftskataster ist das Verzeichnis aller Grundstücke. Es dient heute hauptsächlich der Eigentumssicherung, aber auch zur Einheitsbewertung der Finanzämter sowie zur Berechnung der Grundsteuer.
Das Liegenschaftskataster ist Bestandteil des Grundbuchs. Es wird vom Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung geführt. Im Saarland gibt es ein "Katasteramt", die Zentrale Außenstelle des LVGL mit Sitz in Saarlouis.
Das Liegenschaftskataster ist öffentlich. Jeder der ein berechtigtes Interesse vorbringt, kann es benutzen. Grundstückseigentümer haben stets ein berechtigtes Interesse, ebenso Inhaber von Rechten an Grundstücken. Andere müssen ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Sie bekommen für ihre Zwecke Auszüge aus der Liegenschaftskarte und dem Liegenschaftsbuch. Diese können sowohl in analoger Form, als auch digital abgegeben werden.

Vermessung eines Grundstückes

Wollen Sie bauen?

Vor Baubeginn führen wir die Bauabsteckung, Einweisung, aus. Nach Fertigstellung messen wir ihr Gebäude ein, so wie es tatsächlich gebaut ist. Außerdem fertigen wir bei schwierigem Gelände einen Lageplan mit Höhen, Grenzen, Kanalanschluss nach Lage und Höhe, Böschungen, usw an.

Wollen Sie einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen?

Wenn Sie einen Teil eines Grundstücks kaufen oder verkaufen wollen, ist eine Teilungsvermessung nötig, die wir auf Antrag durchführen.
Durch die Vermessung wird das neue Grundstück gebildet, mit einer neuen Nummer versehen und die Fläche berechnet.
Die Fortführungsmitteilung, die für den Kaufvertrag benötigt wird, senden wir Ihnen bzw. Ihrem Notar zu.

Sie wollen wissen wo Ihre Grundstücksgrenze ist?

Grundstücksgrenzen werden in der Regel durch Grenzsteine, Eisen oder Meißelzeichen sichtbar gemacht. Durch Baumaßnahmen können Grenzmarken verloren gehen oder beschädigt werden.
Sie wollen Ihr Grundstück einfrieden oder wollen Ihre Einfahrt bis zur Grenze beispielsweise mit Verbundsteinen befestigen - dann sollten Sie den genauen Verlauf Ihrer Grenze wissen. Dadurch ersparen Sie sich unnötigen Ärger mit Ihrem Nachbarn.
Das LVGL berät Sie was zu tun ist - auch über die Kosten.

Sie brauchen einen Bankkredit

Zur Aufnahme von Krediten die im Grundbuch abgesichert werden sollen benötigen Sie je nach Anforderung Ihrer Bank:

a) Auszug aus der Liegenschaftskarte (beglaubigt oder unbeglaubigt)
b) Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit Angaben zu Ihrem Grundstück (Eigentümer, Lage, Nutzung, Fläche)