| Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe | Justiz

Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich bemüht sich nach Straftaten um Aussprache, Entschuldigung, Versöhnung und Schadenswiedergutmachung zwischen Opfer und Tätern. Bei einem gemeinsamen Gespräch wird allen Beteiligten die Gelegenheit gegeben, über den Vorfall zu sprechen, nach einer Lösung des entstandenen Konflikts zu suchen und eine Form der Widergutmachung zu finden, mit der alle einverstanden sind.

Das Opfer kann:

  • Die eigene Betroffenheit (Ärger, Wut, Verletztheit, Ängste) in geschützter Atmosphäre aussprechen.
  • Auf Fragen im Gespräch mit dem Täter eine Antwort finden.
  • Dem Täter die Folgen seiner Tat deutlich machen.
  • Vorstellungen über Wiedergutmachung einbringen und gemeinsam mit dem Täter nach befriedigenden Lösungen suchen.

Der Täter kann:

  • Hintergründe für sein Verhalten schildern und Verantwortung für die Tat übernehmen.
  • Zeigen, dass er die Gefühle der Opfer ernst nimmt.
  • Durch Wiedergutmachung den angerichteten Schaden beseitigen oder mindern und zur Konfliktbereinigung beitragen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich dient der Wiederherstellung des individuellen, sozialen und gesellschaftlichen Friedens zwischen Täter und Opfer. Er hat die verstärkte Berücksichtigung von Opferbelangen im Strafverfahren zum Ziel und ist daher auch eine Aufgabe auf dem Gebiet der justiziellen Opferhilfe.