| Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe | Justiz

Hilfe zur Vorbereitung der Entlassung und zur nachgehenden Betreuung - Nachsorge

Der Übergang aus der Haft in die Freiheit stellt für Inhaftierte eine besondere Herausforderung dar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsgebiets Hilfe zur Vorbereitung der Entlassung und zur nachgehenden Betreuung haben daher das Ziel, gemeinsam mit dem Inhaftierten und dem Sozialdienst der Justizvollzugsanstalten die aktuelle Situation zu erörtern und individuelle Unterstützung in dieser schwierigen Übergangszeit zu leisten.

Dies kann beispielsweise umfassen:

  • Hilfe bei der Wohnungssuche
  • Vermittlung zur Drogen- oder Schuldnerberatung
  • Suche nach Arbeits-, Ausbildungs- oder Berufsförderungsmaßnahmen
  • Sicherung der finanziellen Situation nach der Entlassung (ALG I, ALG II, Kontoeröffnung, Vermittlung zur Schuldenregulierung, etc.)
  • Beschaffung von Dokumenten (Ausweise, Arbeitsbescheinigungen, Versicherungsunterlagen)
  • Die Unterstützung endet dabei nicht mit der Entlassung. Vielmehr können die Klienten auch in den ersten Monaten nach der Haft noch Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten.

Umfang und Intensität der Betreuung richten sich in erster Linie nach dem Bedarf der zur Entlassung anstehenden Inhaftierten und Entlassenen.