| Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe | Justiz

Gerichtshilfe

Die Gerichtshilfe greift bereits im gerichtlichen Vorverfahren. Sie soll Auskünfte über die Lebensumstände eines Beschuldigten in Erfahrung bringen, die von Bedeutung für die anstehende gerichtliche Entscheidung sein können. Dazu nimmt der zuständige Sozialarbeiter im Auftrag von Staatsanwaltschaft oder Gericht Kontakt zu dem Angeschuldigten auf und fertigt mit dessen Einverständnis einen Sozialbericht. Die Gerichtshilfe wird im Saarland vom Vertreter des nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Bewährungshelfers durchgeführt.