| Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe | Justiz

Haftentscheidungshilfe

Die Haftentscheidungshilfe wird in der Regel auf Ersuchen eines Gerichts oder Staatsanwaltschaft tätig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermitteln alle Umstände, die für die Entscheidung über die mögliche Inhaftierung von verurteilten Personen, die nicht der Bewährungshilfe unterstellt wurden, maßgeblich sind. Sie informieren dabei insbesondere über die persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Beschuldigten und übermitteln ihre Ergebnisse in Berichtsform.