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Psychosoziale Prozessbegleitung

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive Form der Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die Informationsvermittlung sowie die qualifizierte Betreuung und Unterstützung im Strafverfahren, um die individuellen Belastungen der verletzten Person zu reduzieren und eine Sekundärviktimisierung zu vermeiden. Psychosoziale Prozessbegleitung ist geprägt von Neutralität gegenüber dem Strafverfahren und der Trennung von Beratung und Begleitung. Dies bedeutet, dass die psychosoziale Prozessbegleitung sich auf qualifizierte Begleitung beschränkt. Die Aussage wird nicht vorbereitet und das Tatgeschehen nicht aufgearbeitet, um jedwede Beeinflussung oder Beeinträchtigung der Zeugenaussage zu vermeiden. Bei Beratungs- oder Therapiebedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Fachstellen.