Thema: Karriere

Stellenangebot

Befristete Einstellung als Sprachförderlehrkraft

Bewerbungsfrist unbefristet
Dienstverhältnis Arbeitnehmer
Entgelt / Besoldung TV-L E 9b - TV-L E 13 /
Teilzeit / Vollzeit beides möglich
Wochenarbeitszeit 39.5
Erforderliches Studium
Behörde Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
Arbeitsort Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

Stellenausschreibung

des Ministeriums für Bildung und Kultur

des Saarlandes

vom 7. März 2023

Az.:7.2.312

 

Das Saarland stellt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Saarlandes fortlaufend befristet Sprachförderlehrkräfte (m, w, d) ein.

 

Die Tätigkeit einer Sprachförderlehrkraft (m, w, d) an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche, für die operative Erfahrungen und vertiefte Kenntnisse erforderlich sind:

 

Die Sprachförderlehrkraft

  • erstellt auf der Grundlage von Diagnoseverfahren zur Sprachkompetenz der Schüler*innen individuelle Sprachförderpläne für die/den jeweilige/n Schüler*in

und erläutert dem/der Schüler*in den individuellen Sprachförderplan unter Bezugnahme auf das Ergebnis des Diagnoseverfahrens.

  • setzt gemeinsam mit den Regel- und Förderschullehrkräften als multiprofessionelles Team die Sprachförderpläne um. 
  • führt Alphabetisierungsmaßnahmen bei Schüler*innen durch, die die deutsche Schriftsprache noch nicht beherrschen.
  • unterstützt und begleitet aktiv und individuell Schüler*innen systematisch bei ihrem Spracherwerb.
  • fördert sowohl integrativ als auch additiv die sprachlichen, insbesondere bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen in der deutschen Sprache.
  • fördert die Schüler*innen sprachsensibel und leitet sie bei der Ausbildung sprachlicher Handlungsfähigkeit an.

 

Die Arbeit mit den Schüler*innen kann sowohl als Unterstützung der Lehrkraft im Fachunterricht als auch selbstständig in Kleingruppen als Differenzierungsmöglichkeit in heterogenen Lerngruppen stattfinden. Zudem soll im Rahmen des Ganztagsbereichs ein Einsatz in der Lernzeit  erfolgen.

Darüber hinaus obliegt der Sprachförderlehrkraft

  • die Auswertung der Diagnoseergebnisse.
  • die Mitarbeit bei der Erstellung der individuellen Förderplanung, insbesondere im Bereich der Sprachförderung.
  • die gemeinsame Arbeit mit den Regel- und Förderschullehrkräften an der Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes für sprachsensiblen Unterricht und die Unterstützung der Lehrkräfte bei dessen Umsetzung.
  • die Beratung von Erziehungsberechtigten in fachlichen Fragen im Bereich der Sprachförderung im Rahmen der Erziehungspartnerschaft.
  • die Übernahme sonstiger dienstlicher Aufgaben (z. B. Pausenaufsicht).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen über folgende Voraussetzungen verfügen:

 

- ein abgeschlossenes Studium (Bachelor, Master, Magister, Diplom, lehramtsbezogener Studienabschluss) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in für den Bereich der schulischen Sprachförderung geeigneten Berufsfeldern sowie

- eine Zusatzqualifikation oder ein Zertifikat im Bereich Deutsch als Zweitsprache und/oder Deutsch als Fremdsprache (DaZ/DaF-Zertifikat).

 

Im Einstellungsverfahren werden Bewerber*innen bevorzugt berücksichtigt, die eine einschlägige praktische Erfahrung im Bereich der schulischen Sprachförderung nachweisen können.

 

 

Einstellungstermin: fortlaufend

 

Die Einstellungen erfolgen befristet jeweils zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

Die Einstellung erfolgt vorzugsweise in Vollzeitbeschäftigung; Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Die Eingruppierung erfolgt nach Maßgabe des Tarifvertrages über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) in der jeweils geltenden Fassung. 

 

 

Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des jeweils bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, ist das Ministerium für Bildung und Kultur an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. In diesem Zusammenhang kann die Beratung und Unterstützung durch die zuständigen Frauenbeauftragten

 

Berufliche Schulen:

Frau Anke Gebel

KBBZ Saarbrücken

E-Mail: fb-bbs@schule.saarland.de

 

Förderschulen:

Frau Susanne Staub

Förderschule Lernen Merzig

E-Mail: fb-fs@schule.saarland.de

 

Grundschulen:

Frau Claudia Bohr

Grundschule Merzig-Kreuzberg

E-Mail: fb-gs@schule.saarland.de

 

Gemeinschaftsschulen:

Frau Birgit Weis

Gemeinschaftsschule Mandelbachtal-Schmelzerwald

E-Mail: fb-gem@schule.saarland.de

 

Gymnasien:

Frau Andrea Thielen-Sträßer

Albert-Einstein-Gymnasium Völklingen

E-Mail: fb-gym@schule.saarland.de

in Anspruch genommen werden.

 

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Falle einer Schwerbehinderung wird zusätzlich auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot der zuständigen Schwerbehindertenvertreterin, dem zuständigen Schwerbehindertenvertreter

 

Berufliche Schulen:

Frau Maria Altmeyer

KBBZ Halberg

E-Mail: sbv-bbs@schule.saarland.de,

 

Förderschulen:

Frau Eva Tabellion

Förderschule Geistige Entwicklung Heusweiler

E-Mail: sbv-fs@schule.saarland.de

 

Grundschulen:

Herr Sebastian Rupp

Grundschule Schwalbach – Kirchbergschule

E-Mail: sbv-gs@schule.saarland.de

 

Gemeinschaftsschulen:

Herr Theophil Greiveldinger

Gemeinschaftsschule Merzig

E-Mail: sbv-gem@schule.saarland.de

 

 

Gymnasien:

Frau Dr. Irmgard Wilhelm-Schaffer

Gymnasium am Krebsberg Neunkirchen

E-Mail: sbv-gym@schule.saarland.de

hingewiesen.

 

Bewerbungen sind ausschließlich online über das Bewerbungsportal Interamt (www.interamt.de) möglich. Die Angabe einer Präferenz für den Einsatz an einer bestimmten Schulform ist möglich. Dieser Einsatz kann landesweit an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen erfolgen. Aus der angegebenen Präferenz kann jedoch kein Anspruch auf einen entsprechenden Einsatz abgeleitet werden. Bitte geben Sie an, ob über die vorliegende Ausschreibung hinaus Interesse an einer anderweitigen Beschäftigung im Landesdienst besteht und Ihre Bewerbungsunterlagen im Rahmen sonstiger Einstellungsverfahren im Landesdienst berücksichtigt werden dürfen.

Bitte registrieren Sie sich auf Interamt und bewerben Sie sich mit den im Bewerbungsformular geforderten Angaben.

Außerdem laden Sie bitte folgende Unterlagen als PDF-Datei hoch:

  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Bachelor-, Master-, Diplom und/oder Magisterzeugnisse mit den jeweils zugehörigen Studiennachweisen (Transcripts of Records)
  • ggf. Zeugnis über die lehramtsbezogene Erste und/oder Zweite Staatsprüfung
  • ggf. Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweis über die Erfahrung in der Sprachförderung an allgemeinbildenden und/ oder beruflichen Schulen
  • Nachweise über Zusatzausbildungen bzw. Zertifikate: Deutsch als Fremdsprache/ Deutsch als Zweitsprache
  • ggf. Nachweise/Anerkennungen einschlägiger Zusatzqualifikationen und Fortbildungen.
  • ggf. ein Nachweis der Schwerbehinderung

Beglaubigte Kopien bzw. Originale der als Datei eingereichten Unterlagen werden im weiteren Bewerbungsprozess (ggf. zum Vorstellungsgespräch) eingefordert.

Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei einer Behörde ist erst nach schriftlicher Aufforderung durch das Ministerium für Bildung und Kultur zu beantragen. Ebenfalls wird Ihnen in den erforderlichen Fällen ein Formular zur Bestätigung des gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigten Nachweises eines bestehenden Immunschutzes gegen Masernviren bzw. zur Befreiung von der Impfpflicht durch Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin zugesandt.

 

Information zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Ministeriums für Bildung und Kultur.

 

1. Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle

Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle:

Ministerium für Bildung und Kultur

Frau Ministerin Streichert-Clivot

Trierer Straße 33

66111 Saarbrücken

E-Mail:
poststelle@bildung.saarland.de

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte:

Ministerium für Bildung und Kultur

z.Hd. behördliche Datenschutzbeauftragte

Trierer Straße 33

66111 Saarbrücken

E-Mail:
datenschutzbeauftragte@bildung.saarland.de

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit bestehenden Datenschutzvorschriften. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 88 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes. Die Datenerhebung zur Überprüfung des Infektionsschutzes erfolgt aufgrund des Art. 6 c DSGVO in Verbindung mit § 20 Infektionsschutzgesetz.

3. Zwecke der Verarbeitung

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung bzw. Ihrer Initiativbewerbung. Sie sind insbesondere zur Prüfung und Beurteilung Ihrer Bewerbung im Hinblick auf die Erfüllung des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle, der Durchführung eines Auswahlverfahrens gemäß Art. 33 Absatz 2 GG sowie einer möglichen Einstellung erforderlich.

Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die Folge einer Nichtbereitstellung, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.

4. Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien Ihrer Daten

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung über die Onlineplattform Interamt bzw. per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Bildung und Kultur erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z. B. Personalrat, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Amtsarzt). Dabei kann es auch zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 DSGVO kommen.

5. Speicherungsdauer

Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt für die Dauer des Bewerbungsverfahrens. Sollte es nicht zu einer Einstellung kommen, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sobald die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus dem Bewerbungsverfahren ergeben, nicht mehr möglich ist.

6. Datenschutzrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.

7. Information über Ihr Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO

Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen. Bei erfolgtem Widerspruch kann Ihre Bewerbung nicht mehr im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Der Widerspruch kann schriftlich an das für Sie zuständige Referat (Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken bzw. per E-Mail an die/den für die Stellenausschreibung zuständige/-n Sachbearbeiter/-in) gerichtet werden.

8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO

Ihnen steht gemäß Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.

 

Kontaktdaten der  Aufsichtsbehörde:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

Fritz-Dobisch-Straße 12

66111 Saarbrücken

Erreichbarkeiten:

Telefon: 0681 94781 0

Telefax: 0681 94781 29

E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de

Zu Interamt

Kontakt

Ansprechpartner: Anika Kessler
Telefon: +49 681 5017971
Ihre E-Mail-Adresse a.kessler@bildung.saarland.de