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Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Rechtliche Informationen rund um das Bewerbungsverfahren im Überblick

Datenschutz

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d)

zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 ff. der EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO)

Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren, die die Referate A 1 „Personalangelegenheiten, Personalentwicklung" und D 4 „Personalangelegenheiten der Vollzugspolizei“ des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes durchführen.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport 

Referat A 1

Franz-Josef-Röder-Str. 21

66119 Saarbrücken

E-Mail: Referat-a1-bewerbung@innen.saarland.de


Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für Bewerbungen im Polizeibereich:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport 

Referat D 4

Mainzer Straße 136

66121 Saarbrücken

E-Mail:  Einstellungsberater@innen.saarland.de

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Der behördliche Datenschutzbeauftragte

Mainzer Straße 136

66121 Saarbrücken

Telefon: 0681-501-2686

E-Mail: datenschutzbeauftragter@innen.saarland.de

 

Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherungsdauer:

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie eine mögliche Einstellung erforderlich. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die mögliche Folge einer Nichtbereitstellung, dass wir Sie als Bewerberin oder Bewerber (m/w/d) nicht berücksichtigen können.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung beruht auf den Artikeln 6 Abs. 1 Buchstabe b und 88 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. den §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes.

Sollten Sie nicht eingestellt werden, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sobald die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus dem Bewerbungsverfahren ergeben, nicht mehr möglich ist und ggf. der Rechtsweg gegen eine entsprechende Entscheidung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport ausgeschöpft ist.

 

Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer Daten:

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung über die Internetplattform Interamt bzw. per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang, sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogene Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z. B. Personalrat, Frauenbeauftragte, ggf. Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Betriebsarzt).

 

Ihre Rechte:

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung falscher Daten nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.

Ein Antrag zur Geltendmachung der o. g. Rechte bzw. die Einlegung eines Widerspruchs kann postalisch oder per E-Mail an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Referat A 1, Franz-Josef-Röder-Str. 21, 66119 Saarbrücken, E-Mail: Referat-a1-bewerbung@innen.saarland.de, übermittelt werden; den Polizeibereich betreffend an: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Referat D 4, Mainzer Straße 136, 66121 Saarbrücken, E-Mail: Einstellungsberater@innen.saarland.de.

Ihnen steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über eine aus Ihrer Sicht rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.

 

Anschrift der Aufsichtsbehörde:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

Fritz-Dobisch-Straße 12

66111 Saarbrücken

Telefon: 0681/94781-0

E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de

Gleichbehandlung und Gleichstellung

Die saarländische Landesverwaltung fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d) unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, ist die saarländische Landesverwaltung an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert.

Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei, sofern im Einstellungsverfahren eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach dem SGB IX berücksichtigt werden soll.

Ehrenamtliche Tätigkeiten

Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten in der Bewerbung, insbesondere im Zusammenhang mit lebensrettenden Aufgaben, sind erwünscht.

Kostenerstattung

Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Ausländische Bildungsabschlüsse

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Entsprechung mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB): https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse.html

Beamtenverhältnis auf Widerruf im Rahmen des Vorbereitungsdienstes

Bei Anwärterinnen/Anwärtern, die die vorgeschriebene Laufbahnprüfung bestehen oder endgültig nicht bestehen, endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Ablauf des Tages mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Ein Übernahmeanspruch in das Beamtenverhältnis auf Probe besteht nicht.