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Das Landesprüfungsamt für Juristen ist zuständig für die Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung, für die Erteilung des Zeugnisses über das Bestehen der ersten juristischen Prüfung und für die Durchführung der zweiten juristischen Staatsprüfung.
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Der juristische Vorbereitungsdienst wird in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet. Über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst entscheidet das Saarländische Oberlandesgericht in Saarbrücken.