Thema: Windenergie
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz, Windenergie

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) in der Gemeinde Marpingen, Windpark Am Seibertswald

Auf Antrag der Anschütz Erneuerbare Energien GmbH, Illinger Str. 29, 66571 Eppelborn vom 31.07.2024 wurde die Errichtung und der Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG an folgenden Standorten genehmigt:

WEA 1:
Marpingen, Gemarkung Urexweiler, Flur 19, Flurstücke 401 und 402
(Standortkoordinaten Gauß-Krüger Bessel-Potsdam (Zone 2):
RW/HW   2.576.798,51 / 5.476.362,51)

WEA 2:
Marpingen, Gemarkung Urexweiler, Flur 19, Flurstücke 431 und 432
(Standortkoordinaten Gauß-Krüger Bessel-Potsdam (Zone 2):
RW/HW   2.576.888,51 / 5.476.028,25)

WEA 3:
Marpingen, Gemarkung Urexweiler, Flur 19, Flurstücke 253, 254 und 255
(Standortkoordinaten Gauß-Krüger Bessel-Potsdam (Zone 2):
RW/HW   2.576 939,49 / 5.475.712,51)

WEA 4:
Marpingen, Gemarkung Urexweiler, Flur 19, Flurstück 257
(Standortkoordinaten Gauß-Krüger Bessel-Potsdam (Zone 2):
RW/HW   2.577.154 / 5.475.426)

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Sie schließt folgende Genehmigungen und Zulassungen mit ein:

  • die baurechtliche Genehmigung gemäß § 73 Landesbauordnung (LBO),
  • die für die Baugenehmigung erforderliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
  • die naturschutzrechtliche Zulassung gemäß § 17 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 29 Abs. 1 Saarländisches Naturschutzgesetz (SNG),
  • die forstrechtliche Genehmigung für die Waldumwandlung in eine andere Nutzungsart gemäß § 8 Landeswaldgesetz

Der Genehmigungsbescheid vom 15.05.2025 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 06. Juni 2025 bis einschließlich 20. Juni 2025 über folgenden Link eingesehen werden:

https://cloud-umwelt.saarland.de/s/kiAaqApq4zJiJ2n

Vom 06. Juni 2025 bis einschließlich 20. Juni 2025 kann der Genehmigungsbescheid zusätzlich beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz während der genannten Öffnungszeiten eingesehen werden:

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken
Zimmer: 3.14
Öffnungszeiten:             Mo. bis Fr.     08:00 bis 12:00 Uhr
                                      Mo. bis Do.   13:00 bis 15:30 Uhr

Gem. § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG, gilt der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken eingelegt werden.

Es wird entsprechend § 63 Abs. 1 S. 3 BImSchG darauf hingewiesen, dass Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern gem. § 63 Abs. 1 S. 1 BImSchG keine aufschiebende Wirkung haben und dieser Widerspruch gem. § 63 Abs. 1 S. 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen ist.

Des Weiteren wird entsprechend § 63 Abs. 2 S. 2 BImSchG darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis gem. § 63 Abs. 2 S. 1 BImSchG nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden kann.

Saarbrücken, 16.05.2025

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Anne Bonaventura