Thema: Windenergie
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Raumordnung und Landesplanung, Erneuerbare Energie

Planerische Verfahren nach dem Baugesetzbuch

Windenergieanlagen (WEA) sind nach Baugesetzbuch (§ 35 (1) Nr. 5 BauGB) im Außenbereich privilegierte Vorhaben. Sie dürfen also grundsätzlich überall errichtet werden, solange keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen.

Im Saarland haben seit 2011 die Kommunen die Möglichkeit, auf ihrem Gebiet im Flächennutzungsplan (FNP) sogenannte Konzentrationszonen für Windenergie auszuweisen und damit die Windenergienutzung an anderer Stelle auszuschließen.

Die Entscheidung, einen Flächennutzungsplan für Windenergie aufzustellen oder einen bestehenden FNP zu ändern und z.B. weitere Konzentrationszonen auszuweisen, liegt in der Planungshoheit der Kommune und setzt einen Beschluss des Gemeinderates voraus. Erst dann kann das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet werden.

Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) erfolgt nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB). Die Auswahl der Konzentrationszonen muss sich nach allgemeingültigen und dem jeweiligen Belang angemessenen Kriterien richten. Im Verfahren ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zwingend vorgesehen, so dass dann auch alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeiten haben, ihre Bedenken vorzubringen.

Die Aufstellung oder Änderung des FNP bedarf der abschließenden Genehmigung durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS).

Verzichtet die Kommune auf eine Steuerung durch den FNP, sind WEA nach § 35 BauGB privilegierte Vorhaben im Außenbereich und dürfen grundsätzlich, wenn keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen, überall auf dem gesamten Gemeindegebiet errichtet werden.

Um den Kommunen Hinweise zu potenziellen Standorten zukünftiger Windenergieanlagen (WEA) im Saarland zu geben, wurde eine Windpotenzialstudie im Rahmen des Masterplans "Neue Energie" erstellt. In der Anwendung „Windpotenziale im Saarland“ des Geoportals werden die Ergebnisse der Windpotenzialstudie dargestellt. Im Viewer sind die nutzbaren Windpotenzialflächen abzüglich der sogenannten Ausschlussflächen sowie Informationen zu den mittleren jährlichen Windgeschwindigkeiten visualisiert. Geoportal Windpotenziale und Windenergieanlagen

Weitere Informationen finden Sie unter den Seiten des zuständidgen Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport Klima, Raumordnungskataster und Windkraft im Saarland

Zuständige Behörde und Kontakt:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Halbergstr. 50
66121 Saarbrücken