Informationen
Der Ausbau und die Steuerung der Windenergie liegen im Saarland in der Zuständigkeit verschiedener Ministerien und weiterer Behörden.
Für die Energiepolitik im Saarland ist das Ministerium für Wirtschaft, Energie und Verkehr verantwortlich. Hier werden politische Rahmenbedingungen und Ziele für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere auch der Windenergie, erarbeitet.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie sind die Planungs- und Genehmigungsebenen bzw. die entsprechenden -verfahren zu unterscheiden:
- Planungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) - Eine Stadt oder Gemeinde kann potenzielle Windenergiegebiete planerisch festlegen und so den Ausbau der Windenergie auf ihrem Gebiet steuern. Genehmigungsbehörde ist die Landesplanung, Bauleitplanung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport.
- Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) – Windenergieanlagen ab 50 m Gesamthöhe bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die Genehmigungsbehörde prüft, ob die planerischen Voraussetzungen für die Windenergieanlagen vorliegen und keine anderen Gründe (Natur- und Artenschutz, Schutz des Menschen, etc.) gegen die Errichtung und den Betrieb an dem beantragten Standort sprechen. Genehmigungsbehörde im Saarland ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA).