Allgemeine Information zur Umsetzung des WindBG im Saarland
Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) im Saarland
Grundlage für die Ermittlung von Flächenpotenzialen für Windenergie sowie der kommunalen Teilflächenziele ist eine landesweit durchgeführte Potenzialanalyse.
Die Bundesregierung hat in den Jahren 2022 und 2023 zahlreiche Gesetzesänderungen im Bereich der erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht. Dadurch soll der Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt und beschleunigt werden. Zu diesen Gesetzesänderungen gehören regulatorische Verbesserungen wie die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) ebenso wie die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Baugesetzbuches (BauGB) und die große Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Mit den Solarpaketen I und II sowie der Strategie Windenergie an Land wurden weitere Prozesse angestoßen.
Der breite Wille in der Öffentlichkeit, der Wirtschaft und der Politik, die erneuerbaren Energien massiv auszubauen, steigt parallel stark an. Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers soll insbesondere der Ausbau der Windenergie deutlich vorangetrieben werden. Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen WindBG werden den Ländern verbindliche quantitative Flächenziele (sog. Flächenbeitragswerte) für die Windenergienutzung an Land vorgegeben. Für das Saarland gilt gemäß § 3 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage Spalte 1 und 2 WindBG ein bis 31. Dezember 2027 zu erreichender Flächenbeitragswert von 1,1 Prozent der Landesfläche als Zwischenziel sowie ein bis 31. Dezember 2032 zu erreichender Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent der Landesfläche. Das Saarland beabsichtigt, seine Verpflichtung deutlich schneller zu erfüllen und insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2030 nach Maßgabe des Energiefahrplans für das Saarland 2030 auszuweisen.
Grundlage für diese Flächenausweisungen ist eine gemeindeweise Potenzialbetrachtung nach Vorbild der Bundesstudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, jedoch in Ergänzung beziehungsweise auch begründeter Abweichung und weiterer Vertiefung der Voraussetzungen im Saarland. Hierzu wurde eine neue landesweite Flächenpotenzialstudiedurch einen externen Auftragnehmer durchgeführt. Mit neuen und aktuellen Daten und Bewertungen soll es ermöglicht werden, die Aufgabe der Flächensicherung für Windenergie im Saarland zeitnah umsetzen zu können.
Aufgrund zahlreicher verschiedener Interessen und begrenzter Flächenverfügbarkeiten vor allem durch eine dichte Besiedelung ist die Flächenkonkurrenz im Saarland sehr groß. In den letzten Jahren hat sich die Technologie bei der Windenergie stark weiterentwickelt und die Voraussetzungen des EEG haben sich geändert, so dass im Saarland mehr Flächen für die Windenergie geeignet sind.
Aufbau der Windflächenpotenzialstudie
Nach dem Vorbild der Bundesstudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), in landesspezifischer Ergänzung, begründeter Abweichung und größerem Detailierungsgrad, hat das MWIDE eine Flächenpotenzialanalyse in Auftrag gegeben. In Abstimmung mit allen berührten Ministerien und weiteren Bundes- und Landesbehörden wurde das Flächenpotenzial im Saarland für Windenergie ermittelt. Die Gemeinden als Träger der kommunalen Planungshoheit für Windenergie im Saarland wurden in mehreren Etappen in den Planungsprozess eingebunden und über den jeweiligen Stand des Projektes informiert.
Mit der Studie, durchgeführt von Bosch & Partner GmbH mit Unterstützung des Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (Fraunhofer IEE), wurde erstmalig eine sehr detaillierte Potenzialbetrachtung für Windenergie im Saarland erstellt. Dabei wurden Ausschlussfaktoren, Restriktionen und weitere Informationen auf Landesebene ermittelt und bewertet und in einer Konfliktdatenbank gesammelt. So enthält die Konfliktdatenbank z.B. erstmalig Restriktionen aus der militärischen Luftfahrt, aber auch Daten zu Brutvögelvorkommen.
Die ermittelten Flächenpotenziale wurden im Hinblick auf ihre Konfliktrisiken mit Nutzungs- und Schutzbelangen weiter bewertet. Schließlich wurden die Potenzialflächen in fünf unterschiedliche Konfliktrisikowerte (KRW) unterteilt.
Die Flächen der KRW 1 sind für die Errichtung von Windenergieanlagen sehr gut geeignet. Die Realisierungsquote liegt bei bis zu 100 %, weshalb die Flächen auch zu 100 % auf das gesamte Flächenpotenzial angerechnet wurden.
Die Flächen der KRW 2 sind gut geeignet. Die Realisierungsquote liegt bei bis zu 80 %. Daher wurden diese Flächen bei der Berechnung des gesamten Flächenpotenzials nur zu 80 % angerechnet.
Dementsprechend sind die Flächen der KRW 3 nur mittelgut geeignet. Da die Realisierungsquote aufgrund von Restriktionen (z.B. Waldgebiete, naturschutzrechtliche Belange) bei bis zu 60 % liegt, konnten diese Flächen auch nur zu 60 % bei der Berechnung des gesamten Flächenpotenzials angerechnet werden.
Die Flächen der KRW 4 dagegen ist nur bedingt für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet. Unter anderem aufgrund von Restriktionen bzgl. des Arten- und Biotopschutzes liegt die Realisierungsquote dieser Potenzialflächen bei lediglich 20 %. Daher konnten diese Flächen bei der Ermittlung des gesamten Flächenpotenzials nur zu 20 % angerechnet werden.
Die Flächen der KRW 5 beinhalten Potenziale mit den höchsten Konflikten. Die Möglichkeit einer Realisierung liegt bei bis zu 5 %. Daher konnten die Flächen bei der Berechnung des gesamten Flächenpotenzials lediglich zu 5 % angerechnet werden. Hier ist in der Regel eine Einzelfallprüfung notwendig, etwa im Bereich der zivilen Luftfahrt. Daneben gibt es natürlich die Flächen, die für Windenergieanlagen komplett ungeeignet sind und daher als Ausschluss gelten. Das sind etwa Flächen in Naturschutzgebieten.
Letztlich kommen im Saarland bereits aufgrund der dichten und vielfältigen Bebauung sowie aufgrund von Schutzkategorien viele Flächen für den Ausbau der Windenergie nicht in Frage, so dass die Flächenpotenzial für das Saarland insgesamt bei 3,19 % der Landesfläche liegt.
Die ermittelte Potenzialfläche für die Kommunen wird auf 90 % reduziert und ein Deckel von 3,46 % eingezogen. Insgesamt ist es so möglich, das Ziel von zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen zu erreichen.
Der Abschlussbericht sowie die errechneten Daten zur Studie können unter folgendem Link abgerufen werden:
Bei Fragen hierzu können Sie sich an die unten stehende Funktionsadresse wenden.
Referat F/1
Grundsatzfragen der Energiepolitik
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken