Wind im Wald
Im saarländischen Wald sind Windenergieanlagen grundsätzlich zulässig.
Durch die Änderung des Landeswaldgesetzes 2017 sind historisch alte Waldstandorte (also solche, die über mehrere Jahrhunderte, soweit durch Kartenaufzeichnungen nachgewiesen, als Waldflächen dokumentiert sind) im Staatswald besonders geschützt und stehen für Windenergieanlagen nur noch in Ausnahmefällen zur Verfügung.
Das Landeswaldgesetz ermöglicht im Zusammenhang mit dem Schutz historisch alter Waldstandorte in bestimmten Fällen Ausnahmen, beispielsweise wenn es sich um Standorte handelt, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten können, also wenn es sich um besonders windhöffige Standorte handelt, die auch gut erschlossen oder bereits vorbelastet sind.
Kommunalwald und Privatwaldflächen sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Gesetz Nr. 1069 - Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWaldG)