Thema: Windenergie
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Windenergie

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage der Juwi AG in Perl

Auf Antrag der Juwi AG, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz mit Bescheid vom 06.07.2022 (Az.: 3.5/bona/I-113077/2) die Genehmigung nach § 4 BImSchG i.V.m. § 10 BImSchG erteilt, an folgendem Standort eine Windenergieanlage der Firma Vestas V 150 mit einer Nennleistung von 5,6 MW Leistung (Nabenhöhe 166 m, Rotordurchmesser 150 m) zu errichten und zu betreiben:

 

Stadt/Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstücke

WEA 1

Perl

Sinz

17

47/4

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Der Genehmigungsbescheid der Juwi AG vom 06.07.2022 sowie die Begründung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid und die Begründung können in der Zeit vom 18. Juli 2022 bis einschließlich 01. August 2022 (Auslegungsfrist) bei folgender Stelle während den genannten Zeiten eingesehen werden:

  1. Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Don-Bosco-Straße 1

66119 Saarbrücken

Öffnungszeiten:         Mo. bis Fr.      08:00 bis 12:00 Uhr

                                 Mo. bis Do.     13:00 bis 15:30 Uhr

 Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Wegen der COVID-19-Pandemie wird für die Einsichtnahme im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Nummer 0681-8500-1286 gebeten.

Bei der Einsichtnahme sind die jeweils gültigen Hygieneregeln bezüglich der COVID-19-Pandemie einzuhalten.

Zusätzlich können der Genehmigungsbescheid sowie der Ergänzungsbescheid im Internet unter

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=906AE61D-4A98-4F66-AF62-211E1BCA2A52 eingesehen werden.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch von den oben genannten Stellen angefordert werden.

Gegen diesen Genehmigungsbescheid kann binnen eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken, eingelegt werden. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken gewahrt.

Saarbrücken, 06.07.2022

Im Auftrag

Anne Bonaventura