Thema: Windenergie
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Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage der Juwi AG

Die Juwi AG, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt hat am 30. September 2020, beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Genehmigung nach § 4 BImSchG i.V.m. § 10 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (Vestas V 150, 5,6 MW Leistung, Nabenhöhe 166 m, Rotordurchmesser 150 m) beantragt:

 

 

Stadt/Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstücke

WEA 1

Perl

Sinz

17

47/4

Das geplante Vorhaben bedarf der Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Über das Vorhaben wird gemäß §§ 10 BImSchG im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden.

Für das Vorhaben ist nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 UVPG grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Diese entfällt, da die Antragstellerin nach § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat. Das Vorhaben ist somit UVP-pflichtig.

Die für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen gemäß § 4e der 9. BImSchV werden mit den übrigen Antragsunterlagen ausgelegt (vorgelegter UVP-Bericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan, Stand Juli 2021).

Die geplante Inbetriebnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

Der Genehmigungsantrag der Juwi AG vom 30. September 2020 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Wegen der COVID-19-Pandemie erfolgt die Auslegung gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planung- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie im Internet. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen können in der Zeit vom 03.02.2022 bis einschließlich zum 03.03.2022 unter https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=906AE61D-4A98-4F66-AF62-211E1BCA2A52&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-sl&docid=906AE61D-4A98-4F66-AF62-211E1BCA2A52 eingesehen werden.

In begründeten Ausnahmefällen kann nach vorheriger Terminabsprache unter 0681-8500 1286 der Genehmigungsantrag im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken eingesehen werden. Eine Kurzbeschreibung des Vorhabens zur Mitnahme wird bereitgelegt.

Bei der Einsichtnahme sind die jeweils gültigen Hygieneregeln bezüglich der COVID-19-Pandemie einzuhalten.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 04.04.2022 schriftlich oder elektronisch (E-Mail an lua@lua.saarland.de) erhoben werden. Die Einwendungen sollen begründet werden. Die jeweilige Einwendung muss den Namen und die leserliche Anschrift des Einwendungsführers tragen.

Auf Verlangen eines Einwendungsführers werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe seiner Einwendung gegenüber der Antragstellerin und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Werden gegen das Vorhaben formgerecht Einwendungen erhoben, hat die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach § 10 Abs. 6 BImSchG zu entscheiden, ob zur Erörterung der Einwendungen eine gemeinsame Besprechung mit der Antragstellerin und den Einwendungsführern durchgeführt wird. Diese Entscheidung wird rechtzeitig öffentlich im Amtsblatt des Saarlandes, in dem Lokalteil Merzig-Wadern der Saarbrücker Zeitung und im Internetportal des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz bekannt gemacht.

Sollte die Genehmigungsbehörde die Durchführung eines Erörterungstermins für notwendig erachten, werden die formgerecht erhobenen Einwendungen voraussichtlich am 28.04.2022 ab 10 Uhr im großen Sitzungssaal des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Str. 1, 66119 Saarbrücken, öffentlich erörtert.

Vorbehaltlich der Durchführung des vorgenannten Erörterungstermins wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsunterlagen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Saarbrücken, 17.01.2022

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag

Dr. Joachim Sartorius