Thema: Windenergie
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Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage der Fa. HKS Windpark GmbH & Co. KG

Auf Antrag der Fa. HKS Windpark GmbH & Co. KG, Sebastian-Bach-Str. 68, 66287 Quierschied hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz mit Bescheid vom 22.12.2021 (Az.: 3.5/chr/81734) die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 10 BImSchG erteilt, an folgendem Standort eine Windenergieanlage der Firma

Enercon E-82 E2 mit einer Nennleistung von 2,3 MW Leistung (Nabenhöhe 138,38 m, Rotordurchmesser 82 m) zu errichten und zu betreiben:

 

 

Stadt/Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstücke

WEA 1

Nohfelden

Wolfersweiler

12

20/1

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Der Genehmigungsbescheid der HKS Windpark GmbH & Co. KG vom 22.12.2021 sowie die Begründung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid und die Begründung können in der Zeit vom 21. Januar 2022 bis einschließlich 04. Februar 2022 (Auslegungsfrist) bei folgender Stelle während den genannten Zeiten eingesehen werden:

 

  1. Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
    Don-Bosco-Straße 1
    66119 Saarbrücken

    Öffnungszeiten:      
    Mo. bis Fr.     08:00 bis 12:00 Uhr
    Mo. bis Do.   13:00 bis 15:30 Uhr

 

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Wegen der COVID-19-Pandemie wird für die Einsichtnahme im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Nummer 0681-8500-1286 gebeten.

Bei der Einsichtnahme sind die jeweils gültigen Hygieneregeln bezüglich der COVID-19-Pandemie einzuhalten.

Zusätzlich können der Genehmigungsbescheid sowie der Ergänzungsbescheid im Internet unter https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=300CF33D-C1D3-4219-A0F4-0B46BA24EC3B&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-sl&docid=300CF33D-C1D3-4219-A0F4-0B46BA24EC3B eingesehen werden.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch von den oben genannten Stellen angefordert werden.

Gegen diesen Genehmigungsbescheid kann binnen eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken, eingelegt werden. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken gewahrt.

 

Saarbrücken, 11.01.2022

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag

Dr. Frank Schwan