Strategische Lärmkartierung 1. Stufe (2007)
§47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet die zuständigen Behörden zur Ausarbeitung von Lärmkarten. In der 1. Stufe war die Lärmkartierung bis zum 30. Juni 2007 für die folgenden Hauptlärmquellen durchzuführen:
Ballungsräume > 250.000 Einwohnern
Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Fahrzeugen jährlich
Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Zügen jährlich
Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen jährlich
Für das Saarland bedeutete dies, dass in der ersten Stufe weder ein Ballungsraum noch ein Großflughafen zu kartieren waren:
Von der ersten Stufe der Lärmminderungsplanung betroffene Hauptlärmquellen im Saarland
Hauptverkehrsstraßen: 250 km
Haupteisenbahnstrecken: 25 km
Ballungsräume: keine
Großflughäfen: keine
Den überwiegenden Teil der zu kartierenden Lärmquellen bildeten die Hauptverkehrsstraßen.
Straßen mit einer Verkehrsstärke von jährlich mehr als 6 Mio. Fahrzeugen im Saarland
Bundesautobahnen: 184 km
Bundesstraßen: 41 km
Landesstraßen: 25 km
Gesamt: 250 km
Darüber hinaus waren 25 km Haupteisenbahnstrecken zu kartieren.