Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Anlagensicherheit

Industrieanlagen können aufgrund des Umgangs mit gefährlichen Stoffen ein bedeutendes Gefahrenpotential in sich bergen. Kommt es zu Betriebsstörungen oder zu Störfällen, können Personen-, Sach- und/oder Umweltschäden erheblichen Ausmaßes die Folge sein.
Gerade im Saarland, ein Land, in dem die Montanindustrie bedeutende Standorte unterhält, verdient die Anlagensicherheit eine besondere Aufmerksamkeit. Aber auch außerhalb der Montanindustrie wird in vielfältiger Weise mit gefährlichen Stoffen umgegangen, so dass Vorkehrungen gegen Störfälle immer dann erforderlich sind, wenn die gefährlichen Stoffe in größeren Mengen vorhanden sind.
Die Störfall-Verordnung ist das Instrument für Betreiber und Behörden um das Auftreten von gefährlichen Ereignissen zu verhindern bzw. deren Schadensausmaß für Mensch und Umwelt zu minimieren. Aus der Abschätzung des möglichen Gefahrenpotentials, durch die Mengenbilanzierung und unter Beachtung der Verfahrenstechnik einer Anlage, ergeben sich bestimmte Anforderungen die in der Störfall-Verordnung festgelegt sind. Ein wesentliches Element hierfür ist der Sicherheitsbericht und das Überwachungsprogramm.
Der Sicherheitsbericht enthält Angaben:

  • über das Managementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhinderung von Störfällen
  • über das Umfeld des Betriebsbereichs zur Ermittlung und Analyse der Risiken von Störfällen und Mittel zur Verhinderung
  • über Schutz- und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen von etwaigen Störfällen.

Das Überwachungsprogramm dient der planmäßigen und systematischen Überprüfung der technischen Ausrüstung, der organisatorischen Maßnahmen im Betrieb und des Sicherheitsmanagementsystems des Betriebsbereichs. Betriebsbereiche mit einem besonders hohen Gefahrenpotential werden hierbei jährlich im Rahmen einer so genannten Vor-Ort-Inspektion von hoch qualifizierten und fachkundigen Mitarbeitern der Behörde inspiziert.