Informationen für die Schornsteinfeger/innen
Kehrbezirksausschreibung gemäß § 9 Ziffer 1 SchfHwG
Bezirk (10 50 06) - Landkreis Neunkirchen -
Zum 01.04.2025 ist im
Bezirk (10 50 06) - Landkreis Neunkirchen -
die Tätigkeit eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/ einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin (m/w/d) neu zu besetzen.
Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Die Altersgrenze für die Ausübung der Tätigkeit wird mit Ablauf der Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Angaben zu den Anforderungen an die Tätigkeit und die vorzulegenden Bewerbungsunterlagen sind auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) unter „Informationen für Schornsteinfeger/innen“ zu finden. Die Informationen sind im Themenportal des LUA unter dem Themenbereich „Immissionsschutz“ unter „Informationen“, weiter unter „Sachgebiet Schornsteinfegerwesen“, abrufbar.
Die unter den „Informationen für Schornsteinfeger/innen“ herunterladbare Anlage 1 und Anlage 2 ist ausgefüllt zusammen mit einem Bewerbungsschreiben den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum
03. Februar 2025
beim
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz,
Fachbereich 1.3, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken
einzureichen.
Nach dem 03.02.2025 eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist das Datum des Posteingangs beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.
Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO bei der Besetzung von Kehrbezirken
Erklärung bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Downloads:
Nähere Informationen zu den Anforderungen
Anlage 1 - Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk
Link:
Zuständig für dieses Thema:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken