Industrieemissionsrichtlinie
Die europäische Industrieemissionsrichtlinie (abgekürzt IED für „Industrial Emissions Directive 2010/75/EU) legt Genehmigungs- und Überwachungsstandards für besonders umweltrelevante Industrieanlagen fest.
Die IED trat 2011 in Kraft und wurde in nationales Recht umgesetzt. Es erfolgten Anpassungen im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht. Im Saarland ist die Überwachung im Rahmen eines gemeinsamen Überwachungsplans für alle von der IED erfassten Industrieanlagen („IED-Anlagen“) geregelt.
Die für die Überwachung der IED-Anlagen im Bereich des Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrechts zuständigen Behörden sind zur Dokumentation der Überprüfungen verpflichtet.
Überwachungsberichte und weitergehende Informationen zur Umsetzung der ED werden auf diesen Seiten auf der Grundlage der Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Veröffentlichungen zu IED-Anlagen finden sich unter dem Menüpunkt „Industrieemissionsrichtlinie“ auf der linken Spalte dieser Seite, die weitergehenden Informationen können der rechten Spalte entnommen werden.