Thema: Immissionsschutz
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Öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum regionalen Biomasseplan (SRB) der Region Grand Est

Der regionale Biomasseplan (SRB) der Region Grand Est geht auf das französische Gesetz zur Energiewende für grünes Wachstum (LTECV) vom 17. August 2015 zurück und ist im französischen Umweltgesetzbuchs kodifiziert. Der SRB bestimmt die Leitlinien und Maßnahmen auf regionaler und subregionaler Ebene, um den Ausbau von Erzeugungs- und Verwertungsketten von Biomasse zu fördern, die energetisch nutzbar ist, wobei die Multifunktionalität natürlicher Räume, insbesondere land- und forstwirtschaftlicher Räume, zu berücksichtigen ist.

Der SRB umfasst einen Diagnosebericht, in dem die Ausgangssituation hinsichtlich Erzeugung, Mobilisierung und Verbrauch von Biomasse auf regionaler Ebene sowie Entwicklungsperspektiven untersucht werden, vor allem mit Blick auf regionale Politikmaßnahmen, die darauf Einfluss nehmen. Zudem beinhaltet der SRB einen Bericht mit den regionalen Leitlinien zur Festlegung der Mobilisierungszielvorgaben für Biomasse sowie den regionalen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Zielvorgaben. Bei den Leitlinien und Maßnahmen des SRB werden auch jene des Regionalen Wald- und Forstplans (PRFB) und des Regionalen Abfallvermeidungs- und -bewirtschaftungsplans (PRPGD) berücksichtigt. Ebenso werden in dem Bericht die Prüf- und Überwachungsmodalitäten für die Umsetzung des SRB festgelegt.

Umweltverträglichkeitsprüfung nach französischem Recht

Die Umweltverträglichkeitsprüfung von Plänen und Programmen, auch als „strategische Umweltprüfung“ (SUP) bezeichnet, wird durch die europäische Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2011 geregelt. Darin wird grundsätzlich festgelegt, dass alle Pläne und Programme, die potenziell nennenswerte Auswirkungen auf die Umwelt haben, vor ihrer Genehmigung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll der Öffentlichkeit darlegen, inwieweit der Antragsteller die Umweltanforderungen berücksichtigt hat. Das Vorhaben bedarf nach französischem Recht einer Genehmigung in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Während der Auslegung der Antragsunterlagen kann auch die deutsche Öffentlichkeit zu dem Vorhaben Stellung nehmen.

Einsicht in die Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen stehen auf dem deutschen UVP-Portal unter folgender Adresse zur Verfügung:

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=9023A2B4-7194-44A6-9089-613542D8D230&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-sl&docid=9023A2B4-7194-44A6-9089-613542D8D230

Aufgrund der bestehenden Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz im Zuge der COVID-19-Pandemie wird nach § 3 i. V. m. § 1 Nr. 1 Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041) die Auslegung der Antragsunterlagen durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Stellungnahmen zum Vorhaben

Im Rahmen des Verfahrens zur Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen, Fragen oder Auskunftsersuchen bis spätestens 19. März 2021 direkt an die Direction regionale de l'environnement, de l'amenagement et du logement Grand Est gerichtet werden, und zwar an folgende Adresse:

contribution-srbge@developpement-durable.gouv.fr

 Saarbrücken, 17.02.2021

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Im Auftrag

Dr. Björn Finkler