Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG über den Antrag der TERRAG GmbH zum Betrieb weiterer Anlagen auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Hermine in Neunkirchen-Wiebelskirchen.

B E K A N N T M A C H U N G

gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die TERRAG GmbH, An der Remise 10, 66424 Homburg, hat mit Schreiben vom 07. Juli 2020 beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes die Genehmigung  nach § 4 Abs. 1 BImSchG beantragt, auf ihrem Betriebsgelände in 66540 Neunkirchen, Reedener Str. 100, Gemarkung Wiebelskirchen, Flur 33, Flurstücke 35/96, 36/65 und 166/35 weitere Anlagen auf dem Abfallwirtschaftszentrum Hermine zu betreiben.

Das geplante Vorhaben bedarf der Genehmigung nach § 4 Abs. 1 des BImSchG in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken.

Die Entscheidung über den Antrag setzt die Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG voraus.

Unselbstständiger Teil der im Genehmigungsverfahren durchzuführenden Prüfungen ist die Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die geplante Inbetriebnahme der Anlagen ist für 2021 vorgesehen.

Der Genehmigungsantrag der TERRAG GmbH vom 07. Juli 2020 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 24.09.2020 bis einschließlich zum 26.10.2020 bei folgenden Stellen aus und können während der genannten Zeiten dort eingesehen werden:

1. Kreisstadt Neunkirchen, 66538 Neunkirchen, Rathaus, Oberer Markt 16, Zi. 230

montags bis freitags08.00 bis 12.00 Uhr
und montags bis donnerstags14.00 bis 16.00 Uhr

2. Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, Zi. 4.09

montags bis freitags08.00 bis 12.00 Uhr
und montags bis donnerstags13.00 bis 15.30 Uhr.


Bei den vorgenannten Stellen wird eine Kurzbeschreibung des Vorhabens zur Mitnahme bereitgelegt.

Wegen der COVID-19-Pandemie wird für die Einsichtnahme im Rathaus Neunkirchen um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten unter der Nummer 06821-202-0.

Bei der Einsichtnahme sind die jeweils gültigen Hygieneregeln bezüglich der COVID-19Pandemie einzuhalten.

Zusätzlich kann der Genehmigungsantrag im Internet unter www.uvp-verbund.de • Suche à Bundesländer à Saarland eingesehen werden.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 26. November 2020 bei den oben genannten Stellen schriftlich oder elektronisch (Email an poststelle@umwelt.saarland.de) erhoben werden. Die Einwendungen sollen begründet werden. Die jeweilige Einwendung muss den Namen und die leserliche Anschrift des Einwenders tragen.

Auf Verlangen eines Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe seiner Einwendung gegenüber dem Antragsteller und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungsausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren.

Werden gegen das Vorhaben formgerecht Einwendungen erhoben, hat die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach § 10 Abs. 6 BImSchG zu entscheiden, ob zur Erörterung der Einwendungen ein gemeinsamer Termin mit der Antragstellerin und den Einwendern durchgeführt wird. Diese Entscheidung wird rechtzeitig öffentlich im Amtsblatt des Saarlandes, in dem Lokalteil Saarbrücken der Saarbrücker Zeitung und im Internetportal des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bekannt gemacht.

Sofern die Genehmigungsbehörde die Durchführung eines Erörterungstermins für notwendig erachtet, werden die formgerecht erhobenen Einwendungen voraussichtlich am 07.01.2021, 10.00 Uhr, Raum K.033 im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, erörtert. Dieser Erörterungstermin ist öffentlich.

Vorbehaltlich der Durchführung des vorgenannten Erörterungstermins wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsunterlagen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Saarbrücken, 07.09.2020

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Im Auftrag

Luxenburger