BEKANNTMACHUNG
gemäß § 10 Abs. 8 und 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Auf Antrag der GreenSteel EAF Völklingen GmbH, Bismarckstraße 57-59, 66333 Völklingen, vom 23.11.2023 hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes mit Bescheid vom 10.12.2024 (Aktenzeichen: 5321-0001#0001) die Genehmigung nach § 4 BImSchG erteilt, am Hüttenwerksstandort Völklingen, Gemarkung Völklingen, Flur 7, Flurstück 89/14, Flur 8, Flurstück 168/11 und 168/51, Flur 9, Flurstück 9/2, einen Elektrolichtbogenofen einschließlich Nebeneinrichtungen mit einer maximalen Schmelzkapazität von 270 Tonnen Stahl je Stunde zu errichten und zu betreiben.
Bei der Prüfung des Antrages ist zum Vergleich mit der besten verfügbaren Technik (BVT) das BVT-Merkblatt „Eisen- und Stahlerzeugung“ einschließlich Durchführungsbeschluss vom 28.02.2012 herangezogen worden.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Der Genehmigungsbescheid der GreenSteel EAF Völklingen GmbH vom 10.12.2024 mit Begründung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Der Genehmigungsbescheid mit Begründung kann in deutscher und in französischer Sprache in der Zeit vom 17.01.2025 bis einschließlich zum 30.01.2025 auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unter https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/immissionsschutz/aktuelles/offen-lagen sowie im UVP-Portal (https://www.uvp-verbund.de) eingesehen werden. Zusätzlich kann der Genehmigungsbescheid im Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz während der genannten Zeiten eingesehen werden:
Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, Zi. 413
montags bis freitags | von 08.00 bis 12.00 Uhr |
und montags bis donnerstags | von 13.00 bis 15.30 Uhr. |
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Klagefrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
angefordert werden
Bimschg-Einwendungen@umwelt.saarland.de
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15,
66740 Saarlouis, schriftlich oder elektronisch nach den für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht geltenden Regelungen oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und die Entscheidung soll in Abschrift oder in Urschrift beigefügt werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Saarbrücken, 16.12.2024
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Im Auftrag
gez.
Luxenburger