Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 8 und 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) der GreenSteel DRI Dillingen GmbH

Auf Antrag der GreenSteel DRI Dillingen GmbH, Werkstraße 1, 66763 Dillingen/Saar, vom 21. Dezember 2023 hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes mit Bescheid vom 29. Januar 2025 (Aktenzeichen: 5322-0003#0001) die Genehmigung nach § 4 BImSchG erteilt, am Standort in Dillingen/Saarlouis, Gemarkung Diefflen, Flur 8, Flurstück 714/4, Gemarkung Dillingen, Flur 2, Flurstücke 20/24 und 496/7, Gemarkung Roden, Flur 1, Flurstücke 162/13, 164/2, 667/169, 162/7, 162/8, 162/10, 202/43, 198/25, 202/44 und 162/14, einen Schachtofen einschließlich Nebeneinrichtungen für die Herstellung von Eisenschwamm durch die Direktreduktion von Eisenerz (Schachtofen-Direktreduktionsanlage) mit einer maximalen Produktionskapazität von 312,5 Tonnen je Stunde zu errichten und zu betreiben.

Bei der Prüfung des Antrages ist zum Vergleich mit der besten verfügbaren Technik (BVT) das BVT-Merkblatt „Eisen- und Stahlerzeugung“ einschließlich Durchführungsbeschluss vom 28. Februar 2012 herangezogen worden.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Der Genehmigungsbescheid der GreenSteel DRI Dillingen GmbH vom 29. Januar 2025 mit Begründung wird hiermit gemäß § 10 Absatz 8 und 8a BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid mit Begründung kann in der Zeit vom 21. Februar 2025 bis einschließlich zum 06. März 2025 auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unter Offenlagen sowie im UVP-Portal eingesehen werden. Zusätzlich kann der Genehmigungsbescheid im Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz während der genannten Zeiten eingesehen werden:

Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, Zimmer 413

montags bis freitagsvon 8.00 bis 12.00 Uhr
und montags bis donnerstagsvon 13.00 bis 15.30 Uhr.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Klagefrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, angefordert werden (E-Mail-Adresse: Bimschg-Einwendungen@umwelt.saarland.de ).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis, schriftlich oder elektronisch nach den für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht geltenden Regelungen oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und die Entscheidung soll in Abschrift oder in Urschrift beigefügt werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

Saarbrücken, den 11. Februar 2025

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, 

Agrar und Verbraucherschutz

Im Auftrag

Luxenburger