Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG zur baulichen, maschinentechnische und betriebstechnische Änderungen in der Anlage am Standort Südkai 3 in 66740 Saarlouis 

Die Fa. DHUG Dillinger Hafen-Umschlagsgesellschaft mbH, Südkai 4, 66740 Saarlouis hat mit Datum vom 30.08.2024, zuletzt ergänzt mit Unterlagen vom 28.02.2025 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als zuständige Genehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für bauliche, maschinentechnische und betriebstechnische Änderungen in der Anlage am Standort Südkai 3 in 66740 Saarlouis, Gemarkung Roden, Flur 17, Flurstücke 19/6, 19/10, 19/19 gestellt. Zu diesem Antrag wurde die Genehmigung erteilt.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Sie schließt folgende Genehmigungen und Zulassungen mit ein:

  • Baugenehmigung gemäß §73 LBO
  • wasserrechtliche Eignung gemäß § 63 WHG
  • Zustimmung des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz entsprechend Nr. 1.2 des öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Kreisstadt Saarlouis und der Hafenbau- und Betriebsgesellschaft Saarlouis -Dillingen mbH vom 15.05.1986

Der Genehmigungsbescheid vom 12.06.2025 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 27. Juni 2025 bis einschließlich 1. Juli 2025 über folgenden Link eingesehen werden:

Veröffentlichung Bescheiderteilung DHUG 

Vom 27. Juni 2025 bis einschließlich 11. Juli 2025 kann der Genehmigungsbescheid zusätzlich beim Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz während der genannten Öffnungszeiten eingesehen werden:

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken
Zimmer: 3.26
Öffnungszeiten:   
Mo. bis Fr.      08:00 bis 12:00 Uhr
Mo. bis Do.     13:00 bis 15:30 Uhr

Gem. § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG, gilt der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken eingelegt werden.

Saarbrücken, 13.06.2025

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

 Anne Bonaventura