Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 12 Abs. 1 und § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) zur Neufestlegung des Erörterungstermins betreffend die Erweiterung des Abbaugebiets im Kalksteinbruch der Fa. Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG in Rubenheim / Herbitzheim und Wolfersheim

Die Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG, Pfaffentalstraße 73, 66399 Mandelbachtal hat am 30. November 2017, zuletzt ergänzt am 13.07.2018, beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Genehmigung nach § 4 BImSchG i.V.m. § 10 BImSchG für die Erweiterung des Kalksteinbruchs um 27,1 ha am Standort Rubenheim / Herbitzheim und Wolfersheim beantragt.

Das Vorhaben wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 11.10.2018 der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung wurde zusätzlich im Internet auf der Homepage des LUA, im Lokalteil der SZ und unter https://www.uvp-verbund.de/sl - Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs - Erweiterung Steinbruch Rubenheim veröffentlicht.

Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Antragsunterlagen – einschließlich des UVP-Berichts und weiteren Fachbeiträgen über die Umweltauswirkungen – sowie sonstige der Genehmigungsbehörde vorliegende, entscheidungserhebliche behördliche Unterlagen lagen in der Zeit vom 19.10.2018 bis einschließlich 19.11.2018 im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, bei der Gemeinde Gersheim sowie in der Stadt Blieskastel zur allgemeinen Einsichtnahme während der Dienststunden aus.

Zusätzlich wurden der UVP-Bericht und die weiteren Fachbeiträge über die Umweltauswirkungen auch im Internet (UVP-Portal) unter https://www.uvp-verbund.de/sl - Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs - Erweiterung Steinbruch Rubenheim veröffentlicht. 

Aufgrund der hohen Anzahl an eingegangenen Einwendungen wurde der in der Bekanntgabe der Offenlegung festgesetzte Erörterungstermin auf einen neu festzusetzenden Zeitpunkt verschoben. Diese Entscheidung wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 24.01.2019 der Öffentlichkeit bekannt gegeben. 

Mit Bescheid vom 17.04.2019 wurde noch vor Durchführung eines Erörterungstermins der Antrag durch die Genehmigungsbehörde abgelehnt. Diese Entscheidung wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 02.05.2019 der Öffentlichkeit bekannt gegeben. 

Gegen diese Entscheidung wurden durch den Antragsteller Rechtsmittel eingelegt. 

Mit rechtskräftigem Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis vom 29.11.2023 (Az.: 5 K 956/21) wurde der Bescheid des LUA vom 17.04.2019 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 24.11.2021 aufgehoben. Das LUA wurde verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30.11.2017, zuletzt ergänzt am 13.07.2018, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die federführende Genehmigungsbehörde hat zur Wiederaufnahme des Verfahrens entschieden, dass der Erörterungstermin, da die Durchführung hier sachgerecht und erforderlich ist, stattfindet und macht diesen hiermit öffentlich bekannt. 

Der Erörterungstermin dient dazu, die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben sowie die zum Vorhaben eingegangenen Stellungnahmen mit der Vorhabenträgerin, den Behörden und Vereinigungen/Verbänden, den Betroffenen sowie den Personen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben, zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die form- und fristgerechte Einwendungen erhoben haben, die Gelegenheit geben, ihre Einwendungen noch einmal zu erläutern. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen gegen das Vorhaben auch bei Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, in dem Erörterungstermin erörtert werden. 

Der Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV generell öffentlich und wird stattfinden am

Dienstag, den 05.11.2024, ab 09:00 Uhr

in der Bliestalhalle

Ritterstraße 18, 66399 Mandelbachtal, OT Bliesmengen-Bolchen

Sollte die Erörterung am festgesetzten Tag nicht abgeschlossen werden können, wird diese am darauffolgenden Werktag am selben Ort ab 09:00 Uhr fortgesetzt.

Einwender können sich von einem Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht im Erörterungstermin vertreten lassen. Die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Die Zustellungen des Genehmigungsbescheids und der Entscheidung über eingebrachte Einwendungen an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Saarbrücken, den 23.09.2024

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Anne Bonaventura