Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen der ABO Wind AG
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 12 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen der ABO Wind AG
Die ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden hat am 21. Dezember 2020, beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Genehmigung nach § 4 BImSchG i.V.m. § 10 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlage (Vestas V 162, 6 MW Leistung, Nabenhöhe 119 m, Rotordurchmesser 162 m) beantragt:
Stadt/Gemeinde | Gemarkung | Flur | Flurstücke | |
WEA 1 | Marpingen | Berschweiler | 8 | 63/2 |
WEA 2 | Marpingen | Berschweiler | 9 | 1 |
Der für den 05.06.2023 vorgesehene Erörterungstermin findet daher gemäß § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV nicht statt. Der Wegfall des Erörterungstermins wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Auf die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG vom 23. Februar 2023 wird Bezug genommen.
Saarbrücken, 10.05.2023
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag
Anne Bonaventura