Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImschV zum Wegfall des Erörterungstermins im Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von NE-Metallen
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 12 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von NE-Metallen sowie zur Herstellung entsprechender Metallprodukte
Die Fa. Loacker Saar Recycling GmbH, An der Remise 20, 66424 Homburg, hat am 26.08.2020 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Genehmigung nach § 4 BImSchG i.V. mit § 10 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von NE-Metallen sowie zur Herstellung entsprechender Metallprodukte, mit einer Gesamtdurchsatzkapazität von 110.000 t/a, hiervon 10.000 t/a Eisenschrotten und 100.000 t/a Nichteisenschrotten und einer maximalen Lagerkapazität von 11.000 t, davon 1.000 t Eisenschrotte und 10.000 t Nichteisenschrotte, an folgendem Standort beantragt
Stadt/Gemeinde |
Gemarkung |
Flur |
Flurstücke |
Homburg |
Homburg |
13 |
3209/13 3209/15 3201/3 3200/2 3199/9 3199/7 3199/5 3209/18 |
Gegen das Vorhaben sind im Rahmen der durchgeführten Offenlegung des Antrages keine Einwendungen erhoben worden.
Der für den 11.05.2022 vorgesehene Erörterungstermin findet daher gemäß § 16 Abs. 1 9. BImSchV nicht statt. Der Wegfall des Erörterungstermins wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Auf die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG vom 08. Februar 2022 wird Bezug genommen.
Saarbrücken, 25.04.2022
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag
Anne Bonaventura