Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des LUA gemäß § 5 UVPG über den Antrag der Firma CQLT Saargummi Deutschland GmbH, Wadern-Büschfeld, auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von zwei gasbefeuerten BHKW-Anlagen

 

Die Fa. CQLT Saargummi Deutschland GmbH, Eisenbahnstraße 24, 66687 Wadern-Büschfeld hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für folgendes Vorhaben gestellt:

 

Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von zwei gasbefeuerten BHKW-Anlagen mit einer FWL von 1 MW bis weniger als 20 MW und die Umstellung der Wärmeversorgung von Dampferzeugern auf Warmwasserkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 7,113 MW am Standort Zone 1: Gemarkung Büschfeld, Flur 8, Flurstück 310/9 und Zone 2: Gemarkung Bardenbach, Flur 9, Flurstück 169/1.

Gemäß Nr. 1.2.3.2 der Anlage 1 des UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 Nr. 2.3 (Stufe 1) bzw. Anlage 3 (Stufe 2) zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

 

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

 

Standort des Vorhabens:

Das Werksgelände ist nach der geologischen Karte des Saarlandes in den quartären Talfüllungen der Prims gelegen. Die Kreuznacher- und Waderner Schichten des Oberrotliegenden bilden das Anstehende. Es handelt sich um sedimentierte Ablagerungsprodukte aus den umgebenden Gesteinsserien. Das Oberrotliegende wird aus verschiedenen Konglomeraten, Sand- und Tonsteinen gebildet.

Das Gelände der CQLT Saargummi Deutschland GmbH befindet sich im Bereich von Festgestein mit nennenswertem Wasserleitvermögen. Daten zum Grundwasserstand liegen nicht vor. Aufgrund der Nähe zur Prims ist ein oberflächennaher Grundwasserspiegel zu erwarten.

Das Betriebsgelände sowie die betrachteten Untersuchungsräume befinden sich außerhalb von festgesetzten Wasserschutzgebieten. Das nächstgelegene Wasserschutzgebiet befindet sich westlich in einer Entfernung von ca. 5,5 km. Es handelt sich hierbei um das Wasserschutzgebiet WSG Losheim, welches mit Verordnung vom 05.03.1991 (Amtsblatt des Saarlandes Nr. 15 v. 21.03.1991, Seite 322 ff.) ausgewiesen wurde.

Der südliche Teil des Betriebsgeländes wird von der Prims durchflossen und befindet sich somit in deren Außenuferbereich. Aufgrund der Nähe zur Prims ist das Betriebsgelände sowohl als Hochwasserrisikogebiet als auch als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen.

Unmittelbar entlang der Betriebsgrenze verlaufen in südlicher, westlicher und nördlicher Richtung Teilflächen des 601 ha großen FFH- und Vogelschutzgebietes N-6507-301 („Prims“). Aufgrund der Größe und Vielfalt des Gebietes wurden verschiedenste Lebensraumtypen festgestellt. Sie reichen von Gewässern über verschiedenste Grünland- und Waldbiotope bis hin zu Felsen.

Auch sind große Teilflächen (ca. 405,2 ha) des oben genannten FFH- und Vogelschutzgebietes 6507-301 „Prims“ als Naturschutzgebiet (NVG-6507-301) ausgewiesen. Das Naturschutzgebiet verläuft ebenfalls entlang der Betriebsgrenze der CQLT Saargummi Deutschland GmbH und befindet sich somit im zu betrachtenden Einwirkungsbereich. Außerhalb des maßgeblichen Einwirkungsbereichs, in einer Entfernung von rund 5 km, befindet sich das Naturschutzgebiet NSG-6506-305 „Großer Lückner nordöstlich Oppen“.

In östlicher Richtung befindet sich das Landschaftsschutzgebiet LSG-L_1_00_06. Es handelt sich um den angrenzenden Wald südlich der Prims zwischen Wadern-Büschfeld und Wadern-Altland.

Es befinden sich zahlreiche geschützte Biotopflächen im Einwirkungsbereich um das Betriebsgelände. Zudem liegt das Betriebsgelände innerhalb des Naturparks Saar Hunsrück.

Innerhalb des Einwirkungsbereiches existieren zwei Naturdenkmale. Dabei handelt es sich um das Naturdenkmal „Buchstabenfels“ (ND-415-MZG-WAD) und „Steiler Felsen mit Kaisereiche“ (ND.414-MZG-WAD).

Darüber hinaus befinden sich in der Gemeinde Wadern drei Denkmale. Zu nennen sind hierbei das Denkmal „Brunnenschale und Kamingesims“, „Mühle“ und „Forsthhaus“ in einer Entfernung von 500m bis 800m zum Betriebsgelände.

 

Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgebiete:

Im Rahmen der Vorprüfung wurde untersucht, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Grund der o.a. besonderen örtlichen Gegebenheiten hervorgerufen werden können (Prüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG Stufe 1). Diese erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.

 

Maßgebend für diese Entscheidung war, dass sich das Ausmaß möglicher Auswirkungen nach Realisierung der geplanten Feuerungsanlagen schwerpunktmäßig auf den Bereich Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen und Lärm sowie die Lage des Betriebsgeländes innerhalb des Überschwemmungsgebietes der Prims beschränkt.

Durch Unterschreitung der Schwellenwerte (Bagatellmassenströme der TA Luft sowie der Irrelevanzschwellen der TA Lärm) sind durch das Vorhaben keine relevanten Auswirkungen auf die im Untersuchungsraum wohnenden Menschen bzw. auf die nächstgelegenen schützenswerten Flächen zu erwarten. Durch Umstellung der Wärmeversorgung erfolgt eine Reduzierung emittierter Stickoxide gegenüber der Bestandsanlage.

Die Anlagen werden hochwassersicher aufgestellt. Auswirkungen durch den Austritt wassergefährdender Stoffe sind durch die geplanten technischen Schutzvorkehrungen nicht zu erwarten.

Damit ist eine nachteilige Beeinträchtigung der Nachbarschaft und der benachbarten Schutzgebiete auszuschließen.

Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte entsprechend § 7 Abs. 2 Satz 3 UVPG abgesehen werden. Diese Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 5 UVPG ist die Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 1 BImSchG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

 

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Frau Kathrin Rapp, Tel.: 0681-8500-1361, E-Mail: lua@lua.saarland.de) richten.

 

Saarbrücken, den 02.09.2020

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

 

Dr. Joachim Sartorius