Thema: Immissionsschutz
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Bekanntmachung des LUA - Antrag der Fa. J. Breyer GmbH: Errichtung und Betrieb einer Emulsionsspaltanlage am Betriebsstandort Eduard-Mörike-Str. 67, 66271 Kleinblittersdorf

Die Fa. J. Breyer GmbH, Eduard-Mörike-Str. 67, 66271 Kleinblittersdorf hat mit Datum vom 19.06.2020 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als zuständige Genehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Errichtung und Betrieb einer Emulsionsspaltanlage mit einem Mengendurchsatz von 4 t/d als Erweiterung der bestehenden Fettabscheiderbehandlungsanlage am Betriebsstandort Eduard-Mörike-Str. 67, 66271 Kleinblittersdorf, Gemarkung Bliesransbach, Flur 20, Flurstücke 166, 165/1 und 165/2.

 

Gemäß Nr. 8.6.3 der Anlage 1 des UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 Nr. 2.3 (Stufe 1) bzw. Anlage 3 (Stufe 2) zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

Standort des Vorhabens:

Die Emulsionsspaltanlage soll innerhalb der bestehenden Betriebshalle zur Fettabscheiderbehandlung realisiert werden. Die Anlagenkapazität beläuft sich auf ca. 25 t pro Woche (eine LKW-Anlieferung). In 60 m Entfernung liegt die Wohnbebauung Eduard-Mörike-Str. an. Der Abstand zur Ortsmitte Bliesransbach beträgt ca. 800 m, zu Bliesgersweiler ca. 2.000 m, zu Bliesmengen-Bolchen ca. 2.500 m, zu Auersmacher ca. 3.000 m und zu Kleinblittersdorf ca. 3.000 m. Darüber hinaus befinden sich keine sonstigen Nutzungen mit besonderer Empfindlichkeit (Krankenhäuser, Kurgebiete, Altenheime usw.) im Umkreis von 3.000 m. Die nähere Umgebung um die Anlage wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Der Betriebsstandort liegt außerhalb eines festgesetzten bzw. geplanten Wasserschutzgebietes. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale und andere Schutzgebiete sind nicht betroffen.

Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgebiete:

Im Rahmen der Vorprüfung wurde untersucht, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Grund der o.a. besonderen örtlichen Gegebenheiten hervorgerufen werden können (Prüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG, Stufe 2). Diese erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.

Maßgebend für diese Entscheidung war, dass sich das Ausmaß möglicher Auswirkungen nach Realisierung der geplanten Emulsionsspaltanlage auf den Bereich der Geruchs- und Lärmemissionen beschränkt. Hiervon können grundsätzlich die im Untersuchungsraum wohnenden Menschen betroffen sein. Eine tatsächliche Betroffenheit kann jedoch aufgrund des Anlagenbetriebes innerhalb einer geschlossenen Halle mit Abluftreinigung ausgeschlossen werden.

Damit ist eine nachteilige Beeinträchtigung der Nachbarschaft auszuschließen.

Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte entsprechend § 7 Abs. 2 Satz 4 UVPG abgesehen werden. Diese Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 5 UVPG ist die Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BImSchG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Herr Hubert Altmeyer, Tel.: 0681-8500-1260, Email: lua@lua.saarland.de) richten.

Saarbrücken, den 24.08.2020

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Dr. Joachim Sartorius